RTR-GmbH erlässt Entgeltverordnung Pressemitteilung vom 27.10.2003 Als eine der ersten Verordnungen auf Basis des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) erlässt die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) die neue Entgeltverordnung (EVO 2003). Sie berücksichtigt sowohl Konsumentenschutzaspekte als auch Bedürfnisse der Diensteanbieter und tritt mit heutigem Tag in Kraft. (0)901 - neuer Rufnummernbereich für eventtarifierte Dienste Die Verordnung ergänzt die bisher schon bestehenden Regelungen vor allem in zwei Aspekten. Einerseits wird der Geltungsbereich der EVO auch für Datendienste (z.B. SMS) klargestellt und dient damit dem Schutz der Konsumenten. Andererseits wird ein neuer Diensterufnummernbereich (0)901 speziell für sogenannte eventtarifierte Dienste geschaffen. Bei Inanspruchnahme eines solchen Dienstes wird dem Kunden - anders als bisher gewohnt - kein zeitabhängiges Nutzungsentgelt mehr in Rechnung gestellt, sondern ein zeitunabhängiges fixes Entgelt, das je Inanspruchnahme des Dienstes (z.B. je Anruf oder je SMS) einmalig zu bezahlen ist. Tarifinformation "steckt" in der Nummer Als besonderes Merkmal im Bereich (0)901 ist die für den Kunden bereits in der Rufnummer ersichtliche anfallende Entgelthöhe zu nennen. Entscheidend sind die beiden ersten Ziffern nach der Bereichskennzahl 901, die den Betrag in 10 Eurocent-Einheiten angeben. Für einen Dienst mit der Nummer (0)901 05xxxx werden dem Kunden beispielsweise 50 Eurocent je Anruf bzw. SMS verrechnet. Die Festlegung des Entgeltes in der Rufnummer bringt - verglichen mit den unverändert weiterbestehenden Rufnummernbereichen (0)900 bzw. (0)930 und den dort geltenden Informationspflichten (tariffreie Entgeltansage bzw. tariffreies Anbots-SMS) - den großen Vorteil, dass das Entgelt am Beginn der Verbindung nicht mehr gesondert angegeben werden muss. Diese Regelung gilt aus Konsumentenschutzgründen allerdings nur bis zu einer Entgelthöhe von einschließlich 70 Eurocent pro Event. Darüber hinaus (bis maximal EUR 9 ) ist wieder eine Entgeltansage bzw. ein Anbots-SMS verpflichtend.