Schlichtungsfälle bei der RTR-GmbH steigend: Mehr als 1.500 Schlichtungsfälle im Jahr 2002

Hohe Telefonrechnungen: Dialer-Programme und Mehrwertnummern - Viele Einsprüche zu ADSL-Downloadbeschränkungen - Einsparungsmöglichkeiten beim Telefonieren noch häufig unbekannt - Gesetzlicher Auftrag zur Endkundenstreitschlichtung - Verfahrensablauf bei der Schlichtungsstelle

Pressemitteilung vom 27.06.2003

Wie bereits in den vergangenen Jahren nahm auch 2002 die Zahl der bei der RTR-GmbH eingebrachten Schlichtungsfälle deutlich zu und zwar um mehr als 7 % von 1.418 (2001) auf 1.528 (2002). Dieser Trend wird im laufenden Jahr noch verstärkt: bis zum Stichtag 31. Mai 2003 wurden bei der RTR-GmbH 806 Beschwerden eingebracht, Hochrechnungen lassen einen Anstieg der Verfahren gegen Jahresende auf mehr als 1.900 erwarten, das wäre im Vergleich zum Jahr 2002 ein Anstieg um mehr als 25 %.

Hohe Telefonrechnungen: Dialer-Programme und Datenverbindungen zu Mehrwertnummern

Im Berichtszeitraum 2002 wurde ein massives Ansteigen von Beschwerden über Rechnungen festgestellt, bei denen Verbindungen zu zumeist inländischen Mehrwertnummern (0900xx und 0930xx), die via PC-Modem hergestellt worden waren, bestritten wurden. Zugrunde lagen häufig Dialer-Programme, die Verbindungen zu kostenintensiven Rufnummern aufbauen.

"Das Jahr 2002 stand offensichtlich im Zeichen der Dialer", resümiert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH. "Rund 25% aller eingebrachten Schlichtungsfälle hatten diese Thematik zum Inhalt, im Jahr 2001 waren es 'nur' 10 %, heuer liegen wir im ersten Halbjahr bereits bei 30 %."

Oft werden Dialer-Programme zu echten Kostenfallen; heruntergeladen und aktiviert werden sie zumeist beim Abfragen erotischer Seiten. Die für solche Datenverbindungen angefallenen Entgelte - eine Minute kann bis zu EUR 3,63 pro Minute kosten - werden vom Telekom-Betreiber in Rechnung gestellt. "Wir können nicht oft genug vor dem wahllosen Herunterladen von Programmen aus dem Internet warnen, die Beachtung von Sicherheitseinstellungen des Computers und die Einrichtung von Tarifzonensperren empfehlen", so Serentschy und verweist im übrigen auf die Konsumentenseiten der RTR-Website, die u.a. wertvolle Informationen zu Dialer-Programmen enthalten.

Viele Einsprüche zu ADSL-Downloadbeschränkungen

Bei einem großen Teil der bei der Schlichtungsstelle eingebrachten Beschwerden geht es um ADSL-Downloadbeschränkungen. Hier lassen sich zwei Gruppen unterscheiden: Es gibt Kunden, die grundsätzlich bestreiten, die verrechneten Datenmengen im vorliegenden Ausmaß konsumiert zu haben. Die zweite Gruppe bezweifelt zwar nicht die angefallenen Datenmengen, sehr wohl aber zusätzlich angefallene Entgelte, die ihrer Ansicht nach nicht vertraglich vereinbart wurden. In diesen Fällen ist die Art und Weise der Informationen über zusätzlich anfallende Entgelte unzureichend. "Die zunehmende Einführung von echten Pauschalprodukten bzw. "Fair-Use"-Produkten könnte auf Kunden- wie Anbieterseite zu einer Entschärfung führen", so Serentschy.

Einsparungsmöglichkeiten beim Telefonieren noch häufig unbekannt

Im Rahmen ihrer Schlichtungstätigkeit sind die Experten der Schlichtungsstelle oftmals mit Anfragen zu den diversen Möglichkeiten des Telefonierens konfrontiert. Unbekannt ist häufig, dass bei Call by Call und Carrier Preselection nicht alle Gespräche über das Netz der alternativen Betreiber geführt werden können oder dass nur marktbeherrschende Betreiber diese Formen des Netzzugangs anbieten müssen.

"Im sechsten Jahr der Liberalisierung der TK-Branche werden Call by Call und Carrier Preselection oder auch die Möglichkeit des direkten Netzzugangs von Konsumenten immer noch verhältnismäßig selten genützt", bemerkt Serentschy. "Dies ist insofern erstaunlich, als die diversen Methoden des Telefonierens ebenso wie die Wahl des richtigen Tarifmodells Einsparungspotenziale bei den Telefonrechnungen eröffnen."

Als Unterstützung zur Feststellung niedriger Telefon- und Internettarife bietet die Konsumentenseite der RTR-Website einen Tarifvergleichsrechner an. Bei Eingabe diverser Parameter (Ziel des Telefonats, Wochentag, Uhrzeit) lässt sich der individuell günstigste Tarif und Betreiber herausfinden.

Gesetzlicher Auftrag zur Endkundenstreitschlichtung

Die RTR-GmbH fungiert gemäß Telekommunikationsgesetz als Schlichtungsstelle für Endkunden und Interessenvertretungen. Im Rahmen dieser Schlichtungstätigkeit veröffentlicht die RTR-GmbH jährlich den Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle zur Dokumentation statistischer Daten und zur Darstellung der wichtigsten Problemfelder zwischen Endkunden und Anbietern von Telekommunikationsdiensten. Das RTR Call Center, erreichbar unter 0800 300 300, ist eine erste Anlaufstelle für Konsumenten. Mehr als 90 % der entgegengenommenen Anrufe entfallen auf Schlichtungsangelegenheiten.

Verfahrensablauf bei der Schlichtungsstelle

Die Schlichtungstätigkeit der RTR-GmbH umfasst die Regelung von Zahlungsstreitigkeiten und Beschwerden betreffend Dienstequalität. Wenn der Kunde mit dem Anbieter eines Telekommunikationsdienstes keine Einigung erzielt, kann innerhalb eines Monats die Schlichtungsstelle kontaktiert werden. Die Regulierungsbehörde überprüft den Sachverhalt und erstellt gegebenenfalls einen Lösungsvorschlag. Wird der Lösungsvorschlag sowohl vom Kunden als auch vom TK-Unternehmen angenommen, kommt ein rechtskräftiger Vergleich zustande.


Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle 2002

 

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