Telekom-Control-Kommission legt Zusammenschaltungsentgelte für 2001 fest

Off-Peak-Tarife bleiben weitgehend gleich

Pressemitteilung vom 27.06.2001

In ihrer Sitzung vom 22. Juni 2001 hat die Telekom-Control-Kommission die neuen Zusammenschaltungsentgelte für das Jahr 2001 festgelegt. Die Entgelte treten per 1.4.2001 in Kraft und haben bis 30.6.2002 Gültigkeit. Ab 31.3.2002 sind die Zusammenschaltungsentgelte seitens der Betreiber wieder neu zu verhandeln. "Der technische Fortschritt und die effizienzsteigernden Maßnahmen im Netz der Telekom Austria AG erlaubten der Telekom-Control-Kommission die für die Alternativen Netzbetreiber besonders interessanten lokalen Zusammenschaltungstarife nachhaltig zu senken", kommentiert Univ. Prof. Dr. Heinrich Otruba, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation in seiner Funktion als Sprecher der Telekom-Control-Kommission, die Entscheidung der TKK.

Wie bereits in vergangenen Entscheidung festgelegt, sind die Zusammenschaltungsentgelte unabhängig vom Verkehrsvolumen, jedoch abhängig von der Tageszeit. Für gleichartige Leistungen gilt - wie auch bisher - der Grundsatz der Reziprozität, d.h. entsprechende Entgelte sind in identischer Höhe zu zahlen, egal ob ein Telefonat in einem alternativen Netz oder im Netz der Telekom Austria AG endet.

"Die Zusammenschaltungsentgelte eines marktbeherrschenden Unternehmens, in diesem Fall der Telekom Austria AG, basieren auf den Rechtsgrundlagen des TKG und der Zusammenschaltungsverordnung und müssen kostenorientiert sein", erläutert Otruba die Entscheidungen.

Tarife auf Minutenbasis für Peak- und Off-Peak Zeiten

Bei der Tarifierung wurde - wie bei der Entscheidung des Vorjahrens - in Peak- und Off-Peak-Zeiten differenziert. Die Peak-Zeiten gelten für Gespräche, die werktags von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geführt werden, Off-Peak Zeiten umfassen die Zeiträume Samstag, Sonn- und Feiertag von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr sowie werktags von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr.

Peak-Terminierungsentgelte sinken, Off-Peak-Entgelte bleiben gleich

Die Terminierungsentgelte, das sind Kosten für die Zustellung eines Gesprächs in ein fremdes Netz, wurden für lokale Terminierung von ATS 0,140 (Peak) auf ATS 0,125 (Peak) gesenkt. Die lokalen Off-Peak-Entgelte bleiben mit ATS 0,070 (Off-Peak) gleich. Für regionale Terminierung wurden die Tarife von ATS 0,210 (Peak) auf ATS 0,191 (Peak) reduziert, ATS 0,100 (Off-Peak) blieben bestehen. Die Differenz zwischen Peak- und Off-Peak Tarifen wurde reduziert, um eine zu starke Verlagerung des Verkehrs in die Off-Peak-Zeit zu verhindern. Nationale Terminierung ist mit ATS 0,310 (Peak) und ATS 0,120 (Off-Peak) gänzlich unverändert.

Transit

Die Entgelte für regionalen Transit beließ die Telekom-Control-Kommission mit ATS 0,040 (Peak) und 0,021 (Off-Peak) gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen unverändert.
Die Peak-Entgelte für nationalen Transit wurden von ATS 0,070 ATS auf ATS 0,085 erhöht.
Transit ist notwendig, wenn zwei Netze nicht direkt zusammengeschaltet sind (z.B. um zwei Kunden alternativer Netzbetreiber die Kommunikation miteinander zu ermöglichen). Das Transit-Netz übernimmt dann die Transitfunktion zwischen diesen zusammengeschalteten Netzen.

Peak- Originierungsentgelte sinken, Off-Peak-Entgelte unverändert

Für lokale Originierung, das ist die Zustellung eines Gesprächs von einem fremden in das eigene Netz, setzte die Telekom-Control-Kommission die Tarife von ATS 0,140 (Peak) auf ATS 0,125 herab, ebenso wurden die regionalen Peak-Originierungsentgelte von ATS 0,210 auf ATS 0,191 gesenkt. Alle übrigen Originierungsentgelte - Off-Peak-Originierung regional und national sowie Peak-Originierung national - blieben auf Vorjahreswerten.


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