RTR-GmbH veröffentlicht Gutachten zu den Richtlinien des Fernsehfilmförderungsfonds

Pressemitteilung vom 27.04.2005

 

Mit 01.01.2004 wurde auf Initiative von Staatssekretär Franz Morak ein Fernsehfilmförderungsfonds (FFFF) eingerichtet, der jährlich mit EUR 7,5 Mio. aus Bundesmitteln dotiert wird und die Aufgabe hat, den Medienstandort Österreich sowie die Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Filmwirtschaft zu stärken. Die administrative Durchführung der Förderung obliegt der RTR-GmbH, die unter Berücksichtigung der inhaltlichen Vorgaben des Gesetzgebers auch verpflichtet ist, Richtlinien über die Fördervergabe zu erstellen. Da die Europäische Kommission die ursprünglichen Richtlinien zur Vergabe der Fördermittel nur für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2004 notifizierte, war eine ‚Neuauflage’ erforderlich.


Orientierungshilfe für die Richtlinien: Expertengutachten

Um die Förderrichtlinien auf eine breite Basis zu stellen, hat die RTR-GmbH im Herbst 2004 ein Expertengutachten beim angesehenen Babelsberger Erich Pommer Institut (Potsdam) in Auftrag gegeben, das von den Professoren Oliver Castendyk und Klaus Keil erstellt wurde. Die Argumentationslinien des Gutachtens sind nach entsprechender Konsultation der Filmwirtschaft und der TV-Veranstalter in die Neufassung der Richtlinien zur Vergabe der Fördermittel eingeflossen. „Dieses Gutachten stellte für unsere Richtlinien eine extrem wertvolle Orientierungshilfe dar, ist jedoch kein Dogma. Die Gutachter haben jedoch unmissverständlich die Notwendigkeit der Begrenzung der Rechte der TV-Anstalten betont, wobei dieser Notwendigkeit das Faktum der Kofinanzierung durch den Fördergeber RTR-GmbH zugrunde liegt. Das Verhältnis der Finanzierung durch Sender, Fördergeber und Produzenten muss nach Ansicht der Gutachter Basis für die Rechte-Aufteilung sein“, beschreibt Dr. Alfred Grinschgl das Gutachten. „Unsere Richtlinien sind nahe an der Praxis und berücksichtigen sowohl die Erfahrungen unserer Arbeit als auch die spezifischen Anforderungen der Produzenten und der Fernsehveranstalter. Es ging darum, einen für beide Seiten – Fernsehsender und TV-Produzenten – praktikablen Weg bei den Förderrichtlinien zu finden, der einerseits den gesetzlichen Vorgaben entspricht, die unabhängigen Produzenten zu fördern, andererseits aber die Bedingungen auch den nachvollziehbaren Bedürfnissen der TV-Anstalten in Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland anpasst. Dabei wurde natürlich auch auf die Regelungen und Erfahrungen in anderen europäischen Staaten zurückgegriffen“, so Grinschgl weiter.

„Die nun neu gefassten Richtlinien sollen den gesetzlichen Auftrag noch nachhaltiger unterstützen, Ertragskraft und Unabhängigkeit der Film­produzenten stärken, ohne gleichzeitig die häufig erschwerenden Bedingungen des kleinen österreichischen Fernsehmarktes außer Acht zu lassen“, erläutert Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Rundfunk, die neuen Maßstäbe für die Vergabe des Fernsehfonds.

Die Studie des Babelsberger Instituts ist im Rahmen der Schriftenreihe der RTR-GmbH mit dem Titel „Angemessene Bedingungen zwischen Fernseh­veranstaltern und -produzenten in Österreich“ erschienen und steht auf der Website der RTR-GmbH unter folgendem Link als Download zur Verfügung:


 

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