TKK stimmt Übertragung von Frequenzen von tele.ring an T-Mobile mit Auflagen zu: Abgabe von zwei UMTS-Frequenzpaketen

Pressemitteilung vom 26.04.2006

Nach Genehmigung des Zusammenschlusses durch die Europäische Kommission hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) in ihrer heutigen Sitzung die am 11. August 2005 von tele.ring und T-Mobile gemeinsam beantragte Änderung der Eigentümerstruktur (Zusammenschluss von T-Mobile mit tele.ring) in Bezug auf die zu übertragenden Frequenzen unter der Erteilung von Auflagen genehmigt. Im Verlauf der sehr komplexen Prüfung waren unter anderem zahlreiche Anhörungen sowie eine öffentliche Konsultation des Maßnahmenentwurfs erfolgt.

Um auch weiterhin einen möglichst fairen und nachhaltigen Wettbewerb unter den österreichischen Mobilfunkbetreibern zu gewährleisten, hat die TKK die Auflage erteilt, dass T-Mobile innerhalb von neun Monaten zwei UMTS-Frequenzpakete ihren Mitbewerbern Hutchison 3G Austria GmbH und One GmbH zum Kauf anbieten muss. Werden diese Frequenzpakete innerhalb der vorgesehenen Frist nicht abgegeben, fallen sie ohne Kostenersatz an die Republik Österreich zurück. Zur Sicherung des Wettbewerbs war es nicht erforderlich, auch hinsichtlich der GSM-Frequenzpakete Auflagen zu erteilen.


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