Telekom-Control: VfGH-Entscheidung für den Telekom-Markt getroffen

Pressemitteilung vom 26.02.1999

"Die Telekom-Control begrüßt diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes als wichtigen Schritt bei der Herstellung von fairen Wettbewerbsbedingungen auf dem Mobilfunkmarkt" meint Univ. Prof. Dr. Heinrich Otruba, Geschäftsführer der Telekom-Control GmbH und Sprecher der Telekom-Control-Kommission, zum aktuellen Telekom-Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes.

Die Beschwerde von Connect gegen die Zuteilung von 2x5 MHz aus dem Frequenzband DCS 1800 an die Mobilkom wurde abgewiesen.

Der Verfassungsgerichtshof hat im Zusammenhang mit der "Causa Mobilkom" auch über die Konstruktion der Regulierungsbehörde beraten. Er äußert zwar grundsätzliche Bedenken gegen eine allzu weitgehende "Auslagerung" staatlicher Verwaltung, sieht allerdings keinen Grund, die Telekom-Control-Kommission als nicht verfassungskonform zu beurteilen. Denn gerade die Telekom-Control-Kommission trägt einen besonderen Aufgabenbereich, "dessen Bewältigung (...) nicht nur juristischen und wirtschaftlichen, sondern in hohem Maße auch technischen Sachverstand" erfordert.

Aufgrund europarechtlicher Bestimmungen kommt der Verfassungsgerichtshof auch zum Ergebnis, daß gegen Entscheidungen der Telekom-Control-Kommission beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt werden kann.

"Die Arbeit der Telekom-Control-Kommission hat sich bewährt", so Otruba, "eine Tatsache, die sich ganz deutlich in den zahlreichen Entscheidungen für die österreichischen Telefonkunden und den Telekom-Markt widerspiegelt."

Die Telekom-Control-Kommission und die Telekom-Control GmbH sind nach dem Telekommunikationsgesetz im Oktober 1997 eingesetzt worden und dienen seither der Regulierung des österreichischen Telekom-Marktes und der Entfaltung des freien Wettbewerbs.