Feststellung der Telekom-Control-Kommission zum Artikel "KommAustria: Harte Kritik an SP-Blockade" in der "Die Presse" vom 26.2.2001

Pressemitteilung vom 26.02.2001

Zum Bericht in der Tageszeitung die Presse vom 26.2.2001 "KommAustria: Harte Kritik an SP-Blockade" und zum Schreiben des Fachverbands der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen an den Verfassungsausschuß stellt die Telekom-Control-Kommission fest:

Im europäischen Rechtsrahmen, auf dem das TKG aufbaut, besteht ein Primat privatrechtlicher Verträge. Erst wenn privatrechtliche Vereinbarungen nicht zustande kommen, darf der Regulator aktiv werden. Somit ist ein "pro-aktiver" Regulator, der von sich aus Entscheidungen ohne Anregungen aus dem Markt trifft, nicht denkbar und sinnvoll.

Außerdem weist die Telekom-Control-Kommission darauf hin, dass die Umsetzung der Bescheide der Regulierungsbehörden von der Einbringung von Rechtsmitteln gegen diese Bescheide getrennt zu sehen ist. Offensichtlich differenziert die Wirtschaftskammer nicht zwischen Rechtsmittel und Rechtsdurchsetzung. Die TKK unterstützt alle Bemühungen für die Verbesserung der Sanktionsmöglichkeiten bei der Umsetzung der Regulierungsarbeit. Gleichzeitig befürwortet sie eine Diskussion eines effektiven Instanzenzuges gegen die Entscheidungen der Regulierungsbehörden.