TKK weist Antrag von Hutchison zurück: Mobile Nummernportabilität vorläufig nicht möglich

Pressemitteilung vom 14.05.2003

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat in ihrer Sitzung vom 12. Mai 2003 den Antrag der Hutchison 3G auf Durchsetzung einer Branchenlösung für die Umsetzung von Mobiler Nummernportabilität (MNP) hinsichtlich rechtlicher Antragsvoraussetzungen intensiv geprüft. Da eine entsprechende gesetzliche Basis derzeit in Österreich fehlt, war der Antrag von der TKK jedoch zurückzuweisen.

Keine rechtliche Grundlage für MNP in Österreich

In Österreich besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung für Netzbetreiber, MNP anzubieten, da das geltende Telekommunikationsgesetz (TKG) eine EU-Richtlinie umsetzt, die ausschließlich Portierungen zwischen Festnetzen und Diensterufnummern regelt. Der neue europäische Rechtsrahmen sieht zwar eine Verpflichtung der Betreiber zu Mobiler Nummernportabilität vor, für eine unmittelbare Anwendbarkeit muss er allerdings noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Betreiberprojekt im Jahr 2002 gestartet

Die TKK ist sich bewusst, dass Betreiber Vorteile durch MNP erwarten, wobei die technische Implementierung hohe Investitionskosten erfordern kann. Auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und der Regulierungsbehörde wurde daher im Jahr 2002 ein Betreiberprojekt gestartet, in dem intensiv an der Erarbeitung einer Branchenlösung für MNP gearbeitet wird. Trotz dieser Bemühungen ist es den Betreibern noch nicht gelungen, einen umfassenden Konsens zu finden. Aus all diesen Gründen ist bei der praktischen Realisierung von MNP im Markt mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen.