Telekom-Control-Kommission: Zusammenschaltungsentgelte für Rufnummernbereich 07189x festgelegt

Pressemitteilung vom 24.05.2000

In ihrer Sitzung vom 22. Mai 2000 hat die Telekom-Control-Kommission einstimmig den Zugang zu Online-Diensten des Rufnummernbereichs 07189x, die im Netz der Telekom Austria angeschalten sind, und die dafür anfallenden Zusammenschaltungsentgelte geregelt. Die Verfahrensparteien sind die Telekabel Wien GmbH und die Telekom Austria AG. Die Geltungsdauer der Anordnung endet am 31. Dezember 2000.

Die Telekom-Control-Kommission verpflichtet mit dieser Entscheidung die Telekom Austria, binnen drei Wochen nach Rechtskraft des Bescheides den Kunden des Zusammenschaltungspartners (Telekabel) den Zugang zu Online-Diensten, die - wie bereits oben angeführt - über eine im TA-Netz gelegene 07189x-Nummer angewählt werden, zu ermöglichen.

Im Sinne der Nichtdiskriminierung gemäß § 34 Abs 1 TKG haben nun alle alternativen Netzbetreiber die Möglichkeit, auf Antrag bei der Telekom Austria den Zugang zu Online-Diensten des Rufnummern-bereichs 07189x zu gleichen Bedingungen zu erwirken.

Peak- und Off-Peak-Entgelte abhängig von der Ebene der Verkehrsübergabe

Bei der Tarifierung wurde in Peak- und Off-Peak-Zeiten sowie in Verkehrsübergabe auf Ebene der Hauptvermittlungsstellen bzw. Teilnehmervermittlungsstellen differenziert. Die Peak-Zeiten gelten für Gespräche, die werktags von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geführt werden. Off-Peak-Zeiten umfassen die Zeiträume Samstag, Sonn- und Feiertag von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr sowie werktags von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr.

Erfolgt die Verkehrsübergabe mangels Zusammenschaltung auf niedriger Ebene auf einer Hauptvermittlungsstelle, hat der Zusammen-schaltungspartner ein Terminierungsentgelt von ATS 0,21 (Peak) und ATS 0,10 (Off-Peak) zu entrichten. Bei einer Verkehrsübergabe auf niedriger Ebene betragen die Entgelte ATS 0,12 (Peak) und ATS 0,04 (Off-Peak). Als Basis für die Entgeltbemessung dient eine Sekundenabrechnung der zustandegekommenen Verbindungen.

Entlastung des Netzes durch Zusammenschaltung auf niedriger Netzebene

Der Bescheid der Telekom-Control-Kommission enthält für die Telekom Austria weiters die Verpflichtung, den Zugang zu Online-Nummern des Rufnummern-bereichs 07189x aus anderen Netzen auf niedriger Netzebene sicherzustellen. Alternative Netzbetreiber sind dazu angehalten, auf niederer Netzebene den Online-Verkehr zu übergeben. Mit dieser Regelung sollen Entlastungseffekte auf der Ebene der Hauptvermittlungsstellen erzielt werden.

"Im Jahr des Internets setzte die Telekom-Control-Kommission mit dieser Regelung entscheidende Impulse für den Zugang in das Internet", kommentiert Univ.-Prof. Dr. Heinrich Otruba in seiner Funktion als Sprecher der Telekom-Control-Kommission die Entscheidung. "Die Versorgung der Bevölkerung mit preiswerten und innovativen Tele-kommunikationsdiensteistungen ist damit verbessert und alternative Netzbetreiber können nun auf dem Gebiet der Online-Dienste konkurrenzfähig sein."