Telekom-Control-Kommission: Zeitplan und Procedere zur Frequenzvergabe der 3. Mobilfunkgeneration in Österreich

Zeitplan und Procedere zur Frequenzvergabe der 3. Mobilfunkgeneration in Österreich

Pressemitteilung vom 23.05.2000

Die Telekom-Control-Kommission ist für die Konzessions- und Frequenzvergabe für Mobilfunksysteme der 3. Generation in Österreich zuständig. Wie bereits anlässlich der Konsultation im vergangenen Jahr in Aussicht genommen, wird die Ausschreibung im Sommer dieses Jahres erfolgen. Die Vergabe soll - wie gesetzlich vorgeschrieben in Form einer Auktion - noch heuer abgeschlossen werden.

Die Telekom-Control-Kommission hat das förmliche Verfahren bereits am 17. April 2000 eingeleitet. Das für die Frequenzverwaltung zuständige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat das zur Vergabe vorgesehene Spektrum von insgesamt 145 MHz (2x60 MHz aus dem gepaarten und 25 MHz aus dem ungepaarten Bereich) der Telekom-Control-Kommission am 5. Mai 2000 zugewiesen.

Die Telekom-Control-Kommission hat in mehreren Sitzungen die grundlegenden Fragen beraten, wobei sowohl die Ergebnisse der Konsultation als auch internationale Erfahrungen maßgeblich die Überlegungen geprägt haben.

Zum weiteren Zeitplan der Vergabe

Konkret hat die Telekom-Control-Kommission am 22. Mai 2000 folgende wesentliche Eckpunkte der UMTS/IMT-2000 Frequenzvergabe festgelegt: Standards, Konzessionsgebiet, Konzessionsdauer, Versorgungspflichten, gemeinsame Nutzung von Infrastruktur und National Roaming. Über Anzahl und Ausstattung der Konzessionen sowie über das Versteigerungsverfahren wird in den nächsten Wochen entschieden.

Die detaillierten Ausschreibungsbedingungen sind in Übereinstimmung mit den Grundsatzentscheidungen bereits in Ausarbeitung und werden voraussichtlich am 3. Juli 2000 beschlossen, somit ein Monat früher als ursprünglich vorgesehen. Nach der gesetzlich danach noch erforderlichen Zustimmung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie wäre eine Veröffentlichung der Ausschreibung in der ersten oder zweiten Juliwoche möglich.

Nach Ablauf der zweimonatigen Bewerbungsfrist werden die eingelangten Anträge gemäß § 15 Abs 2 TKG daraufhin zu überprüfen sein, inwieweit die grundsätzliche Eignung der Bewerber gegeben ist. Die tatsächliche Versteigerung wird anschließend - nach derzeitigem Plan im November dieses Jahres - beginnen. Geplant ist, die Auktion - sowie auch in anderen Ländern üblich - in Form eines offenen, simultanen, aufsteigenden Mehrrundenverfahrens durchzuführen.