RTR baut E-Government Services aus Pressemitteilung vom 23.02.2007 Die zunehmende Verbreitung von Internet in Österreich ermöglicht es, die Kommunikation zwischen der Bevölkerung, den Unternehmen und der Verwaltung sukzessive effizienter für alle Beteiligten zu gestalten. Dieser Entwicklung trägt die RTR-GmbH mit ihrem Webportal Rechnung. „Ein Großteil der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflichten, die an uns zu leisten sind, können bereits seit dem Jahr 2004 über unsere Website eingebracht werden“, erläutert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH das Online-Serviceangebot der RTR-GmbH. „Dies umfasst für die in der Branche tätigen Unternehmen beispielsweise die Registrierung (Allgemeingenehmigung), die Bekanntgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgelte per Mail oder die gesetzlich vorgeschriebene Lieferung von Marktdaten“, führt Serentschy aus. Gesamter Prozess der Rufnummernbeantragung online abwickelbar „Der gesamte Prozess der Rufnummernverwaltung – beginnend mit der Beantragung, Bearbeitung durch die Regulierungsbehörde und Zuteilung, aber auch die Rückgabe – kann über das Webportal erfolgen. Die Bescheide werden von uns elektronisch signiert und direkt über das Webportal zugestellt. Damit wird eine rasche und unbürokratische Abwicklung von Anträgen in diesem Bereich gewährleistet. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Rufnummernabfrage unter http://www.rtr.at/rufnummernabfrage verweisen. Mit Hilfe dieser Seite lässt sich für jedermann leicht eruieren, wem eine bestimmte Nummer zugeteilt wurde. Das ist sehr oft für Rechnungseinsprüche, die im Zusammenhang mit Mehrwertdiensterufnummern stehen, von Bedeutung. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass dieses Service sehr oft von Konsumenten verwendet wird“, so Serentschy. Die RTR-GmbH ist darüber hinaus laufend bestrebt, die angebotenen E-Government Services zu erweitern. Für 2007 ist die Umsetzung weiterer Applikationen geplant wie beispielsweise die Anbindung der Schlichtungsstelle an das Webportal. Damit wird es zukünftig möglich sein, Beschwerdefälle über die Website der RTR-GmbH einzubringen. Weiters wird es zu Vereinfachungen bei der Ausstellung der Bestätigungsschreiben im Rahmen der Allgemeingenehmigung kommen, die zukünftig ebenfalls elektronisch signiert abgefertigt werden. Web-Relaunch im Herbst 2007: Streitschlichtungsanträge online einbringen „Der Relaunch unserer Website, den wir für Herbst 2007 planen, steht unter dem Motto barrierefreier Zugang. Als öffentliche Institution müssen wir sowohl optische als auch in ausgewählten Bereichen sprachliche Verbesserungen bei unserer Website treffen. Im Rahmen dieses Projektes wird es – wie bereits ausgeführt – zu einer Ausweitung der Services für Konsumenten kommen“, kündigt Serentschy abschließend an.