TKK bestätigt Portierentgelt in Höhe von maximal EUR 19,- Pressemitteilung vom 22.12.2004 In ihrer Sitzung vom 20. Dezember 2004 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) die im Oktober 2004 wegen „abschreckender Portierentgelte“ eingeleiteten Aufsichtsverfahren gegen die Mobilfunkbetreiber T-Mobile und ONE mit sofortiger Wirkung eingestellt. Grund für diesen rechtlichen Schritt sind die bei der Regulierungsbehörde eingelangten Entgeltanzeigen. Der Kunde hat zukünftig für die Durchführung der mobilen Rufnummernmitnahme maximal EUR 19,- zu entrichten. Dieser Betrag versteht sich inklusive Umsatzsteuer und enthält weiters die für die NÜV-Info zu entrichtenden Kosten in maximaler Höhe von EUR 4,-. Im Aufsichtsverfahren gegen Mobilkom Austria hat die TKK per Bescheid das Portierentgelt mit maximal EUR 19,- inklusive NÜV-Info und Umsatzsteuer festgesetzt. „Die Telekom-Control-Kommission ist nach genauer Prüfung zur Ansicht gelangt, dass das Portierentgelt in Höhe von maximal EUR 19,- einem mittleren, monatlichen Grundentgelt entspricht und daher davon ausgegangen werden kann, dass den telekomrechtlichen Vorgaben Genüge getan wird“, erläutert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekom, die Entscheidung der Telekom-Control-Kommission.