Telekom-Control-Kommission regelt Zugang zu Online-Diensten über tariffreie Rufnummern "(0)804" Neue Internet-Zugangsvariante intensiviert WettbewerbPressemitteilung vom 22.12.2000 In ihrer Sitzung vom 20. Dezember 2000 regelte die Telekom-Control-Kommission den Zugang zu Online-Diensten im Bereich tariffreier Rufnummern (0)804 und setzt damit wichtige Impulse für eine Intensivierung des Wettbewerbs beim Zugang zu Online-Diensten. Wählt ein Teilnehmer die Rufnummer eines Online-Dienstes, der innerhalb des Nummernbereichs (0)804 angeboten wird, so verrechnet ihm sein Netzbetreiber für solche Verbindungen kein Entgelt. Die Verrechnung für die gesamte Zugangs- und Internetdienstleistung gegenüber dem Endkunden erfolgt auf Basis eines gesonderten Vertrages zwischen Endkunden und Internet Service Betreiber (ISP) durch den Internet Service Provider. Der Gestaltungsspielraum für ISP wird somit größer, er kann vielfältige, attraktivere Angebote offerieren. Wechselseitiger Zugang zu Online-Diensten Sind mehrere Netzbetreiber am Zugang zum ISP beteiligt, so wird die Zugangsleistung zwischen den Netzbetreibern analog zu den Regelungen im Fall von Verbindungsnetzverkehr abgerechnet. Die Vereinbarung zwischen dem Netzbetreiber, an dem der ISP angeschlossen ist und dem ISP ist nicht reguliert, sondern obliegt der privatrechtlichen Vertragsgestaltung. Das Verfahren zwischen der TA und MCI Worldcom hat - aufgrund der Verpflichtung der Telekom Austria zur Nichtdiskriminierung - Auswirkungen auf alle anderen Betreiber. Die Anordnung ist binnen zwei Wochen zu realisieren. Es gilt der Grundsatz der Reziprozität. Demnach hat jeder Zusammenschaltungspartner den Teilnehmern des anderen Zusammenschaltungspartners den Zugang zu in seinem Netz im Rufnummernbereich (0)804 angebotenen Online-Diensten zu ermöglichen. Netzintegrität bleibt gewahrt Gegenüber den derzeit unübersichtlichen Verhältnissen im Bereich der Online-Zugänge schafft die Telekom-Control-Kommission durch die Zugangsmöglichkeit über den definierten Rufnummernbereich (0)804 Rahmenbedingungen für die Zusammenschaltung, die auch auf den Schutz der Netzintegrität des Gesamtnetzes Bedacht nehmen. Dies insbesondere dadurch, dass der Online-Zugangsverkehr im wesentlichen über die Zusammenschaltungspunkte der unteren Netzhierarchieebene abgewickelt wird und den Netzbetreibern durch den klar definierten Rufnummernbereich weitere Möglichkeiten für Maßnahmen gegen Überlastung ihrer Netze bzw. eine Einschränkung des Sprachtelefondienstes eröffnet werden (Netzwerkmanagement-Maßnahmen). Solche Maßnahmen sind im Netz der Telekom Austria beispielsweise bei den sehr beliebten Zugängen über die Vorwahl einer Betreiberkennzahl (10xx) nicht möglich. Die alternativen Netzbetreiber werden auch verpflichtet, durch die Vertragsgestaltung mit ihren ISP sicherzustellen, dass die Gestaltung der Internetprodukte den jeweils bei der TA bestellten Zusammenschaltungskapazitäten angepasst ist. Eine effektive Nutzung der Zusammenschaltungskapazitäten kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass nicht genutzte Langzeitverbindungen seitens der ISP beendet werden. Vergabe der Rufnummern durch die Telekom-Control GmbH Die Rufnummern (Online-Nummern) im Bereich (0)804 können bei der Telekom-Control GmbH beantragt werden. Nähere Informationen (Merkblätter) sowie die Antragsformulare sind auf der Website der Regulierungsbehörde abrufbar.