Telekom-Control-Kommission setzte im Jahr 2000 weitere Meilensteine in der Telekom-Regulierung Frequenzvergabeverfahren UMTS, WLL und TETRA - Zusammenschaltungsentgelte Festnetz, Online und Mobilnetz - Carrier Preselection - uneingeschränkte Betreiberportabilität - Einrichtung der Aufsichtsstelle für elektronische SignaturenPressemitteilung vom 22.12.2000 "Die Telekom-Control-Kommission hat mit ihren Entscheidungen im Jahr 2000 weitere wichtige Schritte in Richtung chancengleichen und fairen Wettbewerbs für alle Marktteilnehmer gesetzt", kommentiert Univ. Prof. Dr. Heinrich Otruba in seiner Funktion als Sprecher der Telekom-Control-Kommission die Regulierungstätigkeit des laufenden Jahres. Frequenzvergabeverfahren UMTS, WLL und TETRA Ein zentraler Schwerpunkt der Regulierungstätigkeit war das Vergabe-verfahren für die Frequenzen zum Betreiben von UMTS-Netzen. Es wurden sechs Konzessionen vergeben, der Auktionserlös belief sich auf ATS 11,443 Mrd. Im Herbst fiel weiters der Startschuss für die Vergabe von WLL-Frequenzpaketen (Wireless Local Loop). Die Versteigerung ist für Anfang 2001 vorgesehen. Mit der WLL-Technik können Betreiber ihre Kunden per Funk direkt an das eigene Netz anbinden. Der Wettbewerb im Anschlussnetz sollte sich dadurch weiter intensivieren. Noch im Dezember 2000 wurde das Verfahren für die 2001 vorgesehene Vergabe von regionalen GSM-1800 Frequenzpaketen eingeleitet. Anfang Februar wurden Frequenzen für das digitale Bündelfunksystem TETRA vergeben. Die Vergabe erfolgte im Rahmen eines mehrstufigen Auktionsverfahrens. Die Auktion brachte der Republik Österreich ATS 66,5 Mio. TETRA wird von Organisationen insbesondere zur internen Kommunikation eingesetzt, erlaubt aber auch den Übergang zu anderen öffentlichen Telekom-Netzen. Zusammenschaltungsentgelte Festnetz, Online und Mobilnetze Das bislang komplexeste Verfahren seit der Marktöffnung betraf die Festlegung der Zusammenschaltungsentgelte im Bereich Festnetz. Erstmals setzte die Telekom-Control-Kommission die Tarife auf Minutenbasis für Peak- und Off-Peak-Zeiten fest. Unter Zugrundelegung der Verkehrswerte wurden die Terminierungsentgelte bis zu 30% gesenkt, Transit im Durchschnitt um 40% und Originierungsentgelte um rund 40%. Diese Tarife gelten bis einschließlich 31. März 2001. Über die stufenweise Senkung der Zusammenschaltungsentgelte in Mobilnetzen entschied die Telekom-Control-Kommission im Juli 2000. Diese Entscheidungen sind Wegbereiter für eine wechselseitige Geltung der Zusammenschaltungsentgelte auch im Mobilfunkbereich. Für den Zugang zu Online-Diensten des Rufnummernbereichs 07189x, die im Netz der Telekom Austria angeschalten sind, wurden ebenfalls die Zusammenschaltungsentgelte festgesetzt. Alle alternativen Netzbetreiber können somit zu gleichen Bedingungen den Zugang zu diesem Rufnummernbereich erwirken. Am 20. Dezember 2000 wurden auch die Zusammenschaltungsbedingungen für den Online-Zugang über tariffreie Rufnummern festgelegt. Carrier Preselection bei allen alternativen Anbietern möglich Auf Anordnung der Telekom-Control-Kommission können Endkunden seit März 2000, sofern sie bei einem alternativen Betreiber "preselected" sind, aus dem Netz der Telekom Austria in das Netz des Betreibers ihrer Wahl gelangen, ohne die vierstellige Verbindungsnetzbetreiberkennzahl (10xx) vorwählen zu müssen. Mehr als 100.000 Kunden machen von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch. Die Übergangsregelung, dass für Ortsgespräche bei Preselection die Ortsnetzkennzahl vorzuwählen ist, fällt mit 1. Jänner 2001. Anordnung zur uneingeschränkten Betreiberportabilität Einen weiteren Impuls erhielt der Telekom-Wettbewerb im Festnetz durch den Beschluss der Telekom-Control-Kommission im März dieses Jahres, die Bedingungen für die uneingeschränkte Betreiberportabilität bei geographischen Rufnummern festzulegen. Der Kunde kann den Betreiber wechseln und seine bisherige Telefonnummer beibehalten. Im Mai ordnete die Telekom-Control-Kommission die Betreiberportabilität auch hinsichtlich der Rufnummernbereiche 5xx, 7xx, 8xx, 9xx, 15xx und 118xx - also für Dienstenummern - an. Entbündelung wurde ausgeweitet Der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung wurde gesetzeskonform und einheitlich von der Sprachtelefonie auf Internet-Service-Provider und Mietleitungsbetreiber als Nutzer ausgeweitet. Eine Neuregelung der Entbündelung hinsichtlich Sprachtelefonie ist - unter Berücksichtigung der am 31.12.2000 in Kraft tretenden EU-Verordnung - für Anfang 2001 zu erwarten. Eröffnung der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen Zudem eröffnete die Telekom-Control-Kommission am 1. Jänner 2000 die Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen. Aufgrund des Signaturgesetzes fungiert die Regulierungsbehörde als Aufsichtsstelle für alle bestehenden und neu gegründeten Zertifizierungsunternehmen. Sie "überwacht" dabei die Zuverlässigkeit der Zertifizierungsanbieter.