RTR-GmbH überprüft Dialer: Dialer seit 1. Oktober 2004 nur mehr im Rufnummernbereich 0939 zulässig Neuer Rufnummernbereich 0939 ab 1. Jänner 2005 für Dialer - Automatische Trennung der Verbindung nach 30 bzw. 60 Minuten Tarifzonensperren und Opt-In: Schutz vor kostenintensiven VerbindungenPressemitteilung vom 22.10.2004 Seit 1. Oktober 2004 sind in Bezug auf Dialer-Programme, die man sich oft unwissentlich beim Surfen im Internet „einfängt“ und die immer wieder zu unangenehmen Überraschungen bei Telefonrechnungen führen, wesentliche konsumentenschutzrelevante Bestimmungen in Kraft. Eine zentrale Regelung ist, dass Verbindungen zu Dialern ab sofort ausschließlich im Rufnummernbereich 0939 angeboten werden dürfen. „Wir überprüfen seit 1. Oktober 2004, ob uns bekannte Dialer-Nummern noch in den Bereichen 0900 oder 0930 angeboten werden. In einigen solchen Fällen wurden daher auch bereits Rufnummernentzugsverfahren eingeleitet“, erklärt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer für den Fachbereich Telekom der RTR-GmbH, die Maßnahmen, die die RTR-GmbH ergreift. Opt-In für den Rufnummernbereich 0939 ab 1. Jänner 2005 Ab 1. Jänner 2005 gibt es für den Rufnummernbereich 0939 im Festnetz zusätzlich die verpflichtende Voraussetzung des Opt-In für eine Nutzung von Dialer-Rufnummern. Das heißt, wenn der Endkunde Dialer nutzen will, muss er seinem Betreiber ausdrücklich bekannt geben, dass er für den Rufnummernbereich 0939 freigeschaltet sein möchte, andernfalls muss der Betreiber den Aufbau von Verbindungen zu solchen Rufnummern verhindern. „Wir hoffen, dass es aufgrund dieser neuen Regelungen zu einem Rückgang der Beschwerdefälle kommt – bis Ende September 2004 sind bei unserer Schlichtungsstelle 3.300 Fälle registriert, davon entfallen rund 50% auf Dialer“, so Dr. Georg Serentschy. „Stoßen Konsumenten ab 1. Oktober 2004 auf Dialer, die noch in den Bereichen 0900 und 0930 angeboten werden, so ist ihre rechtliche Position bei Rechnungseinsprüchen natürlich eine besonders gute.“ Darüber hinaus gibt es weiterhin die derzeit schon gültigen, umfangreichen Auflagen für Dialer-Anbieter. Für den Internetsurfer muss klar und deutlich erkennbar sein, wer der Dienstleister ist und welches Entgelt pro Minute anfällt. Außerdem muss die aktuelle Verbindungsdauer und der aktuelle Gesamtpreis laufend angezeigt werden. Weiters darf die Verbindung nur hergestellt werden, wenn der Konsument die Kenntnisnahme dieser Informationen bestätigt. Automatische Trennung der Verbindung nach 30 bzw. 60 Minuten Eine weitere, ab 1. Jänner 2005 gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahme ist die Trennung der Dialerverbindung nach 60 Minuten, wenn die Verbindung pro Minute maximal EUR 2,19 kostet. In diesem Fall wären für eine Verbindung maximal EUR 131,40 zu zahlen. Kosten Dialer-Verbindungen EUR 2,20 pro Minute oder mehr, so hat eine Trennung bereits nach 30 Minuten zu erfolgen. Diese Zeitbeschränkungen gelten nicht nur für Dialerverbindungen sondern auch für „normale“ Mehrwertdienste wie Horoskop- oder Erotikhotlines. Tarifzonensperren: Schutz vor kostenintensiven Verbindungen Wer nicht bis Jahresende zuwarten will, sollte bereits jetzt eine Tarifzonensperre bei seinem Betreiber einrichten lassen. Diese bietet sowohl für unerwünschte Verbindungen zu allen Mehrwertdiensterufnummern im Bereich 09xx (inkl. Dialer) und für Verbindungen zu entfernten Auslandszonen einen wirksamen Schutz. Für Mehrwertdienste kann einmal pro Jahr eine kostenlose Einrichtung der Tarifzonensperre bei seinem Betreiber beantragt werden. Tarifzonensperren für entfernte Auslandszonen können hingegen kostenpflichtig sein. Hinweis in eigener Sache:Alle oben angeführten Regelungen ergeben sich aus der von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH am 12. Mai 2004 erlassenen Kommunikations- Entgelte- und Mehrwertdienste Verordnung, die unter anderem umfangreiche Regelungen zur Mehrwertdiensten enthält. Sie ist auf der Website der RTR-GmbH unter folgendem Link abrufbar.