Telekom-Control-Kommission: Zwei Bewerber zur Versteigerung der 4. Handy-Konzession am 3. und 4. Mai 1999

Pressemitteilung vom 22.04.1999

Die Telekom-Control-Kommission gibt nach ihrer gestrigen Sitzung folgende Details zum laufenden Vergabeverfahren der 4. bundesweiten Mobilfunkkonzession bekannt:

  • Die Versteigerung ist für den 3. und 4. Mai 1999 geplant.
  • Zwei von drei Bewerbern haben die Prüfung ihrer Finanzkraft, Erfahrung und der notwendigen technischen Fähigkeiten (laut § 15 Telekommunikationsgesetz) bestanden und werden zur Auktion in der 1. Maiwoche antreten.
  • Die Versteigerung selbst läuft in mehreren Runden, die zeitlich eng beeinanderliegen, ab. Wenn einer der beiden

Bewerber kein neues Angebot legt, endet die Auktion. Damit erhält das höchstmögliche Gebot den Zuschlag.

Die Versteigerungsregeln basieren auf dem Grundsatz, objektiv, nachvollziehbar und nicht diskriminierend zu sein. Sie beachten die entsprechenden Wettbewerbsregeln der Europäischen Gemeinschaft.

Nach dem Ende des Versteigerungsverfahrens erhält der neue Mobilfunkbetreiber die Konzessionsurkunde und kann mit dem Aufbau seines Netzes beginnen.


Die Telekom-Control-Kommission

Die Telekom-Control-Kommission ist ein weisungsungebundenes Organ, das aufgrund des Telekommunikationsgesetzes im Oktober 1997 eingesetzt wurde. Ihr gehören ein Richter (Vorsitz) und Mitglieder mit einschlägigen technischen, ökonomischen und juristischen Kenntnissen an.

Die Telekom-Control-Kommission bilden:
Dr. Eckhard Hermann, Senatspräsident des Oberlandesgerichts Wien
Dkfm. Dr. Oskar Grünwald, Vorsitzender im Aufsichtsrat OMV AG
Univ.Prof. DI Dr. Gottfried Magerl, Institut für elektrische Meßtechnik, TU-Wien,

Als Ersatzmitglieder:
Dr. Wolfgang Schramm, Richter am Oberlandesgericht Wien
Dkfm. Alfred Reiter, Generaldirektor der Investkredit AG
DI Mag. Georg Donaubauer, Vereinigung österreichischer
Industrieller