TKK genehmigt Tarifantrag der Telekom Austria: wesentliche Änderungen der Endkundentarife

Prüfung nach TKG 2003 und wettbewerbsrechtlichen Aspekten - Spannen im Rahmen von mindestens 15% für den Mitbewerb möglich - Standardtarif bleibt - Freiminuten und "best friend" fallen

Pressemitteilung vom 21.05.2004

In ihrer Sitzung vom 10. Mai 2004 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) den Antrag der Telekom Austria auf Änderung der bestehenden Endkundentarife genehmigt. Die Telekom Austria reagierte mit diesem Tarifänderungsantrag auf die Entscheidung des Kartellgerichts, in welcher ein Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung festgestellt wurde.

Eingehende Prüfung nach TKG 2003 und wettbewerbsrechtlichen Aspekten

Der gegenständliche Tarifantrag wurde auf Basis des Telekommunikationsgesetzes 2003 und unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher und -ökonomischer Aspekte von der TKK eingehend geprüft. Wie schon in der bisherigen Regulierungspraxis wurde die Kostenorientierung der Tarife dahingehend überprüft, dass es zu keiner verbotenen Quersubventionierung zwischen den Grundentgelten und den Verbindungsentgelten kommt. Weiters wurde überprüft, ob die einzelnen Entfernungszonen über alle Tarifoptionen hinweg und alle Tarifoptionen über alle Entfernungszonen hinweg kostendeckend sind. Auch unter Berücksichtigung der gewährten Rabatte erfüllt der Antrag diese Prüfungskriterien und war daher zu genehmigen.

Spannen im Rahmen von mindestens 15% für den Mitbewerb möglich

Aus wettbewerbsökonomischer Sicht stellt sich der Antrag insofern kritisch dar, als dieser auf Bereiche, in denen die Telekom Austria im besonders hohen Ausmaß im Wettbewerb zu alternativen Wettbewerbern steht, abzielt. Daher wurde überprüft, inwieweit alternative Netzbetreiber, aufbauend auf den Kosten der von der Telekom Austria bezogenen Vorleistungsprodukte (Zusammenschaltung), die Möglichkeiten haben, entsprechende Produkte (Optionen und Pakete) nachzubilden. „Wenn auch die Margen, insbesondere in der Österreichzone in der Freizeit stark sinken werden, haben die alternativen Netzbetreiber genug Spielraum, um bei effizienter Leistungserbringung in Konkurrenz zur Telekom Austria zu treten“, erläutert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, die Entscheidung. „Unsere Prüfungen haben ergeben, dass den Alternativen immer noch Spannen von 15% in der Freizeit bis zu 200 % in der Geschäftszeit zur Abdeckung ihrer eigenen Netz- und sonstigen Kosten verbleiben.

Standardtarif bleibt – Freiminuten und „best friend“ fallen

Der gegenständliche Tarifantrag stellt teilweise eine Erhöhung der Verbindungsentgelte dar und sieht nur in Teilbereichen deutliche Absenkungen vor. Bedeutende beantragte und genehmigte Punkte sind: Wegfall der Freiminuten und Best friend in allen Tarifoptionen, Absenkung von Verbindungsentgelten in der Lokal- und Österreichzone bei den Tarifoptionen TikTak-Privat und TikTak-Office, unterschiedliche Auslandstarife für Rufe ins Fest- und Mobilnetz. Unabhängig vom Tarifantrag hat die Telekom Austria weiters ein Entgelt von 0,99 EUR pro Monat für Clip (Anzeige der rufenden Teilnehmernummer) eingeführt. Der Standardtarif bleibt unverändert.