TKK überprüft UMTS-Versorgung in Österreich Basis für die Überprüfung: Datenlieferungen der UMTS-Betreiber - Regulierungsbehörde führt Messungen und Testanrufe durchPressemitteilung vom 21.01.2004 Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat in ihrer Sitzung vom 19. Jänner 2004 Verfahren zur Überprüfung der UMTS-Versorgung in Österreich eingeleitet. In den UMTS-Konzessionsbescheiden, der Grundlage für diese Überprüfung, ist festgelegt, dass von den UMTS-Konzessionären mit Stichtag 31. Dezember 2003 UMTS-Dienste mit einem Versorgungsgrad von 25 % anzubieten sind. Sollte diese Auflage nicht erfüllt sein, sind Pönalen - in Höhe von bis zu EUR 20 Mio. - zu zahlen. Basis für die Überprüfung: Datenlieferungen der UMTS-Betreiber In einem ersten Schritt werden die Mobilfunkunternehmen von der TKK aufgefordert, bis 1. März 2004 Daten mit Stichtag 31. Dezember 2003 zu liefern, die die Ausgangsbasis für die Messungen der Regulierungsbehörde darstellen. Die Datenlieferungen der Betreiber haben unter anderem eine Liste der mit UMTS-Diensten versorgten Ortschaften, eine Aufstellung aller Basisstationsstandorte und Frequenzkanäle, eine Kartendarstellung Österreichs mit Basisstationsstandorten und versorgten Gebieten und den berechneten Versorgungsgrad zu enthalten. Regulierungsbehörde führt Kanal-Messungen und Testanrufe durch Ausgehend von den gelieferten Daten werden Kanal-Messungen durchgeführt. Überprüft wird damit der Aufbau von Signalverbindungen, die die Voraussetzung für die erfolgreiche Sprach- und Datenübertragung sind. Testanrufe mittels UMTS-Handys zur Feststellung der Qualität erfolgen zu einer bei der RTR eingerichteten Festnetznummer mit genauer Dokumentation auf einem Anrufbeantworter. Die Anzahl der zu erfolgenden Testanrufe wird mittels eines statistischen Verfahrens ermittelt. Auf dieser Grundlage werden die Messpunkte bestimmt - pro Messpunkt wird mindestens ein Testanruf durchgeführt. Mit einem Abschluss der Verfahren ist voraussichtlich im Mai 2004 zu rechnen. Etwaige daraus resultierende Pönalezahlungen kommen dem Bund zugute.