TKG 2003: Konsultationsverfahren gesetzlich verankert

Pressemitteilung vom 20.08.2003

Das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), das per 20. August 2003 in Kraft tritt, sieht unter anderem vor, dass die Regulierungsbehörden gemäß § 128 TKG 2003 öffentliche Konsultationsverfahren zum Entwurf von Verordnungen, Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen durchführen. Voraussetzung für eine Konsultation ist, dass von den zu konsultierenden Maßnahmen beträchtliche Auswirkungen auf die jeweiligen Märkte erwartet werden.

Stellungnahmen unbürokratisch via E-Mail bei der RTR einbringen

Alle Interessierten können sich nun innerhalb einer bestimmten Frist in den Entscheidungsprozess einbringen. Die RTR-GmbH bietet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit an, Stellungnahmen völlig unbürokratisch per Mail (Mail-Adresse: konsultationen@rtr.at) einzubringen oder schriftlich an die RTR-GmbH (1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79) zu übermitteln.

Zusätzlich zu diesem Service werden interessierte Parteien, die sich auf der Homepage der RTR-GmbH subskribieren, künftig per Email über den Start aller Konsultationen nach § 128 TKG 2003 informiert.

Vier Verordnungsentwürfe in Vorbereitung

Derzeit sind bei der RTR-GmbH drei Verordnungsentwürfe, und zwar die Definition von relevanten Märkten im Telekombereich und zwei die Nummerierung betreffend, in Vorbereitung, bei der Kommunikationsbehörde Austria ist der Verordnungsentwurf zur Definition der Märkte für Rundfunk-Übertragungsdienste in Arbeit. In den nächsten Tagen werden zu allen vier Entwürfen die entsprechenden Konsultationen veröffentlicht.

Die RTR-GmbH hat bereits in der Vergangenheit Konsultationen, allerdings auf freiwilliger Basis, zu rundfunk- und telekom-relevanten Fragestellungen durchgeführt und auf ihrer Website veröffentlicht.