Klarstellung der RTR-GmbH zur Pressemeldung des VAT mit dem Titel "eTel-Übernahme: Aktion Licht ins Dunkel - Regulator beschützt Telekom Austria": Unterstellung des VAT völlig haltlos! Pressemitteilung vom 20.04.2007 Die RTR-GmbH stellt zur Presseaussendung des VAT fest, dass die Zuständigkeit für Unternehmenszusammenschlüsse per Gesetz bei den allgemeinen Wettbewerbsbehörden liegt! Den sektorspezifischen Regulierungsbehörden kommt hierbei ausschließlich eine beratende Funktion zu, wobei anzumerken ist, dass die Kooperation mit den allgemeinen Wettbewerbsbehörden auf einer guten Basis steht. Im Fall der Fusion von Telekom Austria AG mit eTel traten die zuständigen Wettbewerbsbehörden bereits am Verfahrensbeginn hinsichtlich einer fachlichen Unterstützung an die RTR-GmbH heran. Im Wesentlichen bestand die Unterstützung darin, die Wettbewerbsbehörden mit sektorspezifischem Datenmaterial und Einschätzungen zum Wettbewerb sowie möglichen Maßnahmen zur Beseitigung der fusionsbedingten Wettbewerbsdefizite zu versorgen. Die alleinige Verantwortung für das endgültige Maßnahmenpaket beim Unternehmenszusammenschluss Telekom Austria/eTel liegt allerdings ausschließlich bei den allgemeinen Wettbewerbsbehörden. Nachdem vom VAT kritisch hinterfragt wird, warum sich die RTR-GmbH für weniger weit gehende Auflagen ausgesprochen hätte bzw. von einer Differenz zwischen den Auflagen der allgemeinen Wettbewerbsbehörden und der RTR-GmbH gesprochen wird, ist zum einen festzustellen, dass 1) der tragende Kern des Maßnahmenpaketes auf der Expertise der RTR-GmbH beruht und 2) zum anderen, dass die weiteren vorgesehenen Verpflichtungen, die zum Großteil ohnedies von den allgemeinen Wettbewerbsbehörden gegenüber der Telekom Austria AG durchgesetzt wurden, sich überwiegend aus dem geltenden sektorspezifischen Telekomrecht ergeben. Die bestehenden sektorspezifischen Verpflichtungen, die der Telekom Austria AG bereits von der Telekom-Control-Kommission auferlegt wurden, gelten selbstverständlich nunmehr auch für die übernommene eTel. Insofern ist die Unterstellung des VAT, der Regulator beschütze Telekom Austria, völlig haltlos und schärfstens zurückzuweisen: Abschließend ist auszuführen, dass die Kompetenz für die Prüfung von Zusammenschlüssen bei den allgemeinen Wettbewerbsbehörden liegt und die Amtsparteien ihre Anträge auf Prüfung dieses Zusammenschlussvorhabens nach Vorlage der Verpflichtungszusagen durch Telekom Austria AG zurückgezogen haben. Ohne eine Zurückziehung hätte die abschließende Klärung des Zusammenschlussvorhabens das Kartellgericht vorgenommen.