Telekom-Control-Kommission bestätigt: GSM-Zusatzfrequenzen unentgeltlich für Mobilkom und T-Mobile

Pressemitteilung vom 19.12.2003


Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2003 entschieden, dass Mobilkom und T-Mobile die bereits in den Jahren 1998 und 1999 zugeteilten Zusatz-Frequenzen aus dem Frequenzbereich GSM-1800 erneut unentgeltlich zugewiesen bekommen. Eine nochmalige Zuteilung war notwendig geworden, da One die Bescheide vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochten hatte.

Die TKK hatte nun im Zuge des wieder aufgenommenen Verfahrens die Frage zu prüfen, ob die von Mobilkom bzw. T-Mobile im Rahmen ihrer Konzessionserteilung bezahlten Gebühren (jeweils ATS 4 Milliarden) mit der von One für ihre Konzession bezahlte Gebühr (ATS 2,3 Milliarden) wirtschaftlich gleichwertig waren. Dabei war die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide (August 1998 bzw. August 1999) heranzuziehen.

Auf Basis des von der TKK in Auftrag gegebenen Gutachtens entschied die TKK, dass zwischen den bezahlten Frequenznutzungsentgelten von Mobilkom und T-Mobile einerseits und One andererseits wirtschaftliche Gleichwertigkeit besteht. Daher erfolgt die Zuteilung von 2x5 MHz aus dem GSM-Frequenzbereich an Mobilkom und T-Mobile unentgeltlich.