Portierentgelte von mobilkom, T-Mobile und ONE zu hoch: TKK leitet Aufsichtsverfahren ein

Pressemitteilung vom 19.10.2004

In ihrer Sitzung vom 18. Oktober 2004 entschied die Telekom-Control-Kommission (TKK) einstimmig, gegen die Mobilfunkbetreiber mobilkom austria, T-Mobile und ONE umgehend ein Aufsichtsverfahren wegen vermuteter Verletzung des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) im Zusammenhang mit der mobilen Rufnummernübertragung und dem Portierentgelt einzuleiten. Die TKK ist der Auffassung, dass die Portierentgelte, die die Mobilfunkbetreiber mobilkom austria, T-Mobile und ONE (jeweils EUR 35,-) den Endkunden in Rechnung stellen, gemäß TKG 2003 (§ 23 Abs 2 TKG 2003) abschreckend sind.

Die TKK geht derzeit davon aus, dass die Höhe des Portierentgelts EUR 12,- nicht übersteigen darf. Dieser Betrag wurde von der TKK unter anderem deshalb als nicht abschreckend angesehen, da er sich im Wesentlichen am Schnitt der marktüblichen monatlichen Grundentgelte bei den Mobilfunkbetreibern orientiert und in den meisten europäischen Ländern den Endkunden für mobile Rufnummernübertragung nichts verrechnet wird, auch nicht bei einer Vertragskündigung.

Die Mobilfunkbetreiber haben nun im Rahmen dieses Aufsichtsverfahrens – so sieht es das Gesetz vor – einen Monat Zeit, vor der TKK Stellung zu beziehen und die Entgelte entsprechend abzuändern. Wird dem nicht Folge geleistet, so kann die TKK in einem zweiten Schritt ein dem Gesetz entsprechendes Portierentgelt mittels Bescheid anordnen.

Des Weiteren erwägt die TKK die Einschaltung des Kartellgerichts, denn schließlich liegt der Verdacht eines abgestimmten Verhaltens der genannten Unternehmen nahe.