Gesetze und Versprechen einhalten, "fair play"

Pressemitteilung vom 19.03.2004

Zu den neuerlichen und wiederholten Forderungen des "Verbandes Österreichischer Privatsender" (VÖP) zur Verbesserung der Wettbewerbsvoraussetzungen im Verhältnis zum Österreichischen Rundfunk meldete sich am Freitag der Geschäftsführer der Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH für den Fachbereich Rundfunk, Dr. Alfred Grinschgl, zu Wort: "Da bis zum Auslaufen dieser Legislaturperiode in realistischer Betrachtung und aus heutiger Sicht kaum mit einer substanziellen Änderung des ORF-Gesetzes zu rechnen ist, wird in besonderer Form darauf zu achten sein, ob der ORF als den Markt beherrschender Wettbewerber geltende Gesetze und abgegebene Versprechen einhält - mit einem Wort, ob er "fair play" betreibt." Folgende Themenbereiche stehen in dieser Hinsicht im besonderen Focus:

  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über "Werbung und Patronanzsendungen" nach § 13 ff. ORF-G durch die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine effizientere Kontrolle über diesen Rechtsbereich
  • Anerkennung der Notwendigkeit der Rundfunkregulierung gemäß Europäischen Rechtsrahmen und einschlägiger Österreichischer Gesetzesbestimmungen
  • Nichtdiskriminierung in der Medien-Marktforschung (Teletest)
  • Diskriminierungsfreier Zugang in der Mitbenutzung der Sendeanlagen durch erste Schritte in der Trennung von Content und Infrastruktur
  • Erhöhte Investitionen in die Österreichische Filmwirtschaft, wie dies im vergangenen Jahr im Rahmen des Antrags zur "Festsetzung des Programmentgelts" an den Stiftungsrat seitens der Geschäftsführung versprochen wurde.

Weitergehende Fragen wie etwa eine Beteiligung der privaten Rundfunkveranstalter an den Rundfunkgebühren, eine Evaluierung der Werbebestimmungen in grundsätzlicher Hinsicht oder eine Neubeurteilung von Programm- und Versorgungsaufträgen des ORF sollten jedenfalls im Gesamtkontext der Einführung des Regelbetriebs von "Digitalfernsehen" in Österreich einer neuen Beurteilung unterzogen werden, meinte Alfred Grinschgl.