TKK akkreditiert Datakom Austria GmbH - Zwei neue Zertifizierungsdienste in Österreich

Datakom: qualifizierte Zertifikate für sichere elektronische Signaturen - A-Trust: qualifizierte Zertifikate für die einfache Signatur

Pressemitteilung vom 18.12.2001

In ihrer Sitzung vom 17.12.2001 hat die Telekom-Control-Kommission die Datakom Austria GmbH als ersten österreichischen Zertifizierungsdiensteanbieter gemäß § 17 SigG akkreditiert. A-Trust hat per 15.12.2001 die Aufnahme des Zertifizierungsdienstes bei der TKK angezeigt.

Die Telekom-Control-Kommission ist in ihrer Funktion als Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen für die Aufsicht und die Akkreditierung von Zertifizierungsdiensteanbietern zuständig. Die Akkreditierung durch die TKK ist nur auf Antrag und nur für Anbieter sicherer elektronischer Signaturen möglich. Für die einfache Signatur muss die Dienstaufnahme lediglich angezeigt werden.


Datakom: Zertifikate für sichere elektronische Signaturen

Mit der Akkreditierung ist die Datakom Austria GmbH nun berechtigt, qualifizierte Zertifikate für sichere elektronische Signaturen auszustellen. Diese Signatur erfüllt - aufgrund der Einhaltung entsprechender Sicherheitsstandards (Secure Viewer) - das rechtliche Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift. Kunden dieses Zertifizierungsdienstes erhalten von der Datakom Austria GmbH eine Chipkarte, welche entsprechend der Signaturverordnung auf Sicherheit geprüft und bescheinigt ist.


A-Trust: Zertifikate für die einfache Signatur

Am 15.12.2001 hat die A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH ihren Zertifizierungsdienst "trust|sign" aufgenommen. Die von A-Trust ausgebenen Chipkarten entsprechen ebenfalls der Signaturverordnung und sind auf Sicherheit geprüft und bescheinigt. Im Rahmen ihres Dienstes stellt A-Trust qualifizierte Zertifikate für die einfache Signatur aus, die allerdings nicht das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift erfüllen.


Zertifizierungsdienste ordnungsgemäß angezeigt

Der Zertifizierungsdienst wurde seitens A-Trust der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen (TKK) ordnungsgemäß angezeigt. Erste Überprüfungen der TKK ergaben, dass vorläufig keine Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen sind. Das Überprüfungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website in der Rubrik "Elektronische Signatur".