Telekom Austria beantragte Bareinzahlerentgelt - von der Telekom-Control-Kommission genehmigt

Pressemitteilung vom 18.09.2002

In ihrer Sitzung vom 9. September 2002 genehmigte die Telekom-Control-Kommission (TKK) unter anderem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom Austria für alle Telefontarifmodelle. Die Telekom Austria hatte beantragt, ihren Kunden bei Nichterteilung einer Einzugsermächtigung ein Entgelt je ausgestellter Rechnung in der Höhe von ¤ 2,17 in Rechnung zu stellen. Begründet wurde diese beantragte Änderung der Telekom Austria damit, dass die Bearbeitung von Bareinzahlungen einen großen administrativen Aufwand erfordere.

Entscheidung der TKK basiert auf einem höchstgerichtlichen Urteil

Die Telekom-Control-Kommission ließ sich in ihren Erwägungen von einem entsprechenden Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom März 2000 (Urteil 4 Ob 50/00g vom 14.03.2000) leiten. Behandelt wurde damals die Frage, ob die Einführung eines Entgelts bei der Nichterteilung einer Einzugsermächtigung in der Höhe von EUR 2,17 zulässig sei, was der OGH bestätigte. Unter Berücksichtigung dieser höchstgerichtlichen Entscheidung war diese beantragte Änderung der Telekom Austria zu genehmigen.