Telekom-Control-Kommission für schrittweise Verbilligung der Mobilfunkzusammenschaltung Absenkung der Zusammenschaltungsentgelte auf ATS 1,90 ab 1.4.2000 - Planungssicherheit für Mobilfunker gewährleistetPressemitteilung vom 16.11.1999 In der Sitzung vom vergangenen Donnerstag hat die Telekom-Control-Kommission in einem aktuellen Streitschlichtungsverfahren zwischen UTA und Mobilkom Austria entschieden: Die Zusammenschaltungsentgelte für Gespräche vom Festnetz ins Mobilnetz zwischen UTA und Mobilkom werden schrittweise abgesenkt. Bis zum 31. Dezember 1999 hat die UTA ATS 2,20 an die Mobilkom zu entrichten, zwischen 1. Jänner und 31. März 2000 ATS 2,00 und ab 1. April 2000 sodann ATS 1,90 (jeweils exkl. USt.). Die Anordnung der Telekom-Control-Kommission ist bis zum 31. Dezember 2000 befristet. Die im Verfahren beigezogenen Gutachter hatten für einen effizienten Mobilfunkbetreiber Kosten für die Zusammenschaltung von ATS 1,90 errechnet. Um einen disruptiven Eingriff zu vermeiden und um den Betreibern Anpassungsmöglichkeiten zu eröffnen, hat die Telekom-Control-Kommission von einer schlagartigen Absenkung der derzeit verlangten Zusammenschaltungsentgelte auf ATS 1,90 abgesehen und eine schrittweise Heranführung an die kostenorientierten Entgelte festgelegt. Dabei hat die Telekom-Control-Kommission auch berücksichtigt, daß die in Österreich angewandten Mobilfunk-Terminierungsentgelte bereits derzeit zu den niedrigsten Europas gehören. Mit der Absenkung der Zusammenschaltungsentgelte wird im ersten Quartal des nächsten Jahres auch eine deutliche Absenkung der Endkundentarife für Anrufe in Mobilnetze zu erwarten sein. Wegen des Diskriminierungsverbotes hat Mobilkom allen Betreibern, die Gespräche im Netz der Mobilkom terminieren, die Absenkung der Terminierungsentgelte in gleicher Weise anzubieten.