TKK konsultiert Bescheidentwurf zum Breitbandvorleistungsmarkt: Telekom Austria verfügt über beträchtliche Marktmacht

Pressemitteilung vom 16.11.2005

In ihrer Sitzung vom 14. November 2005 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) den Maßnahmenentwurf zur Feststellung beträchtlicher Marktmacht auf dem Breitbandvorleistungsmarkt für die öffentliche Konsultation freigegeben. „Die Telekom-Control-Kommission hat nach einer detaillierten und umfassenden ökonomischen Analyse Wettbewerbs­defizite auf dem Breitbandvorleistungsmarkt geortet und bei der Telekom Austria beträchtliche Marktmacht festgestellt“, erläutert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) für den Fachbereich Telekommunikation den Maß­nahmenentwurf der Regulierungsbehörde. „Die Wettbewerbsdefizite auf dem Breitbandvorleistungsmarkt umfassen – grob umrissen – das Bestehen von Markteintrittsbarrieren für die Konkurrenten der Telekom Austria, mögliches unangemessenes Preissetzungsverhalten und die Möglichkeit der Telekom Austria, ihre ‚beträchtliche Marktmacht’ in benachbarte Märkte – wie beispielsweise in den Endkundenmarkt für breitbandigen Internetzugang – zu übertragen!“

Anordnungen der Regulierungsbehörde

Die Analyse zur Feststellung der beträchtlichen Marktmacht umfasst unter anderem die Parameter Marktanteile, schwer ersetzbares flächen­deckendes Anschlussnetz, Marktzutritt, Produktdifferenzierung und Preis­setzungsverhalten. Die von der Regulierungsbehörde vorgeschlagenen Maßnahmen zur Hintanhaltung potenzieller Wettbewerbsdefizite beinhalten unter anderem die Verpflichtung, den Wettbewerbern den nicht diskrimi­nierenden Zugang zu breitbandigen Vorleistungsprodukten zu ermöglichen, sowie Regelungen für das dafür zu entrichtende Entgelt. Ferner muss Telekom Austria binnen zwei Monaten ab Rechtskraft der endgültigen Entscheidung ein nicht diskriminierendes Standardangebot legen, das in einigen Punkten über das bisher derzeitige ISPA-Wholesale Angebot der Telekom Austria hinausgeht. So wird es alternativen Anbietern – wie zuletzt auch von der Branche gefordert – möglich sein, ‚naked DSL’, also Internet­zugang ohne aktivierten Festnetzanschluss bei der Telekom Austria, anzubieten.

„Die Intention der Regulierungsbehörde bei der Erstellung dieses Maß­nahmenentwurfs war es, die Voraussetzungen zu nachhaltigerem Wettbe­werb zu schaffen und positive Impulse für den Endkundenmarkt zu setzen“, kommentiert Dr. Georg Serentschy den Entscheidungsentwurf.

Die Konsultation läuft bis 14.12.2005. Mit einer endgültigen Entscheidung der Regulierungsbehörde ist nach Prüfung der von Marktteilnehmern, interessierten Personen sowie der Europäischen Kommission einge­brachten Stellungnahmen im Jänner 2006 zu rechnen.