Klarstellung der Telekom-Control GmbH zur Pressemeldung vom 15.02.2001 "Telekom-Betreiber klagen Telekom Austria wegen Österreich Tarif"

Pressemitteilung vom 16.02.2001

Zur Pressemitteilung vom 15. Feburar 2001 "Telekom-Betreiber klagen Telekom Austria wegen Österreich Tarif" hält die Telekom-Control GmbH folgendes fest:

Entgegen anders lautender Meinung des Präsidenten des VAT, Gerhard Schuberth, wurde die Telekom-Control GmbH (TKC) in Sachen Tarifantrag der Telekom Austria AG, der am 6. November 2000 von der Telekom-Control-Kommision abgewiesen wurde, sehr wohl aktiv:

Die TKC hat bereits am 15. Dezember 2000 beim Fernmeldebüro für Wien, NÖ und Bgld gegen die Telekom Austria AG wegen Verdacht einer Verwaltungsübertretung gemäß § 104 Abs 3 Z 4 TKG Anzeige erstattet. Das gleiche gilt auch für die Wintertarifaktion, wie in einem Dutzend anderer Fälle. Die Vorwürfe - wie der Regulator sei untätig - gehen ins Leere; wahr ist vielmehr, dass die TKC unter Einhaltung aller gesetzlicher Möglichkeiten wettbewerbsbehindernde Geschäftspraktiken auf dem Telekommunikationsmarkt mit Entschiedenheit bekämpft. Der Regulator ist keine Strafbehörde, erstattet aber, wenn ihm Wettbewerbsverstöße zur Kenntnis gebracht werden, umgehend Anzeige bei den zuständigen Verwaltungsstrafbehörden. Dieser Weg steht grundsätzlich jedem offen. Mitbewerber, die von unlauteren Geschäftsusancen betroffen sind, können zudem gerichtlich vorgehen.

Die Forderung der TK-Branche nach einer effektiven Wettbewerbsregulierung erhält die volle Unterstützung durch den Regulator. Bereits im Zuge der geplanten TKG-Novellierung hat die Telekom-Control GmbH entsprechend klar dazu Stellung genommen und in aller Deutlichkeit auf die Notwendigkeit des Ausbaus der Sanktionsmöglichkeiten in wettbewerbsrechtlichen Fragen der Regulierungsarbeit hingewiesen.