Telekom-Control: "Causa Mobilkom" noch nicht entscheidungsreif

Pressemitteilung vom 15.05.1998

Die Telekom-Control-Kommission, die Kollegialbehörde bei der Telekom-Control, vertagte am Donnerstag Abend die geplante Frequenzzuweisung an die Mobilkom AG. Sie wird innerhalb der nächsten zwei Wochen das Gutachten von Univ.Prof. Samy Mahmoud prüfen - gegebenenfalls durch externe Sachverständige - und weitere offene Frage klären. Die Entscheidung über die Frequenzvergabe wird sich dadurch nur minimal verzögern.

Die Mobilkom Austria AG hatte wegen Kapazitätsproblemen um die Zuteilung von 2x5 Mhz aus dem DCS-Frequenzband 1800 angesucht und sich dabei auf §125 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes gestützt. Der selbe Paragraph räumt allerdings dem dritten Mobilbetreiber, der Connect Austria, eine dreijährige Schutzfrist bis ins Jahr 2000 auf dem Frequenzband 1800 ein. Um hier eine Klärung zu erreichen, haben sich die Koalitionsparteien auf eine Präzisierung des Gesetzestextes geeinigt, der demnächst parlamentarisch behandelt wird.

Weitere Entscheidungen der Telekom-Control Kommission:

Die Kommission stimmte einem Antrag der Post & Telekom Austria zu, daß sie ihre Konzessionen für Sprachtelefonie und für das Anbieten von Mietleitungen auf die Telekom Austria AG übertragen kann. Die PTA hatte im Dezember diese Konzessionen bekommen, möchte sie aber im Zusammenhang mit der geplanten Hereinnahme eines Partners an ihre 100%ige Post-Tochter weitergeben.

Die Telekom-Control Kommission stellte in ihrer Sitzung auch jene Unternehmen fest, die in Österreich eine marktbeherrschende Stellung einnehmen:
Post &Telekom Austria im Bereich der Festnetztelefonie und bei Mietleitungen sowie Mobilkom in der Mobiltelefonie. Im Zusammenschaltungsmarkt sind PTA und Mobilkom den marktbeherrschend. Aus dieser Feststellung resultieren für die beiden Unternehmen eine Reihe von Pflichten; so müssen sie wesentliche Tarife kostenorientiert gestalten, was dem österreichischen Endkunden zugute kommt.

Die Telekom-Control-Kommission ist eine weisungsfreie Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag, die bei der Telekom-Control eingerichtet ist. Ihre Aufgaben werden im Telekommunikationsgesetz genau festgeschrieben: Dazu zählen unter anderem die Erteilung von Konzessionen, die Festlegung, was als Universaldienst zu werten ist, oder was als marktbeherrschende Stellung gilt. Für ihre Entscheidungen baut die Kommission auf die Expertisen der Telekom-Control GmbH, die seit Herbst 1997 als ihre Geschäftsstelle und als Regulator für den österreichischen Telekommunikationsmarkt arbeitet.