Rundfunkgebühren sollen dem Rundfunk dienen

Pressemitteilung vom 14.05.2002

Die Rundfunkgesetze des Jahres 2001 (Privatradiogesetz, KommAustria Gesetz, ORF-Gesetz und Privatfernsehgesetz) haben eine zukunftsorientierte und erfolgversprechende Grundlage für die Bewahrung einer eigenständigen, österreichischen Medienordnung im Rundfunkbereich geschaffen. Eckpfeiler dieser Medienpolitik sind folgende Grundintentionen:

  • Öffnung des Rundfunkmarktes in Richtung Wettbewerb und mehr Meinungsvielfalt unter den schwierigen wirtschaftlichen Voraussetzungen eines kleinen Landes ("dualer Rundfunkmarkt")
  • Einrichtung einer Regulierungsbehörde, die u.a. durch Erteilung von Zulassungen in "beauty-contest-Verfahren" die Etablierung des dualen Rundfunkmarktes begleitet.
  • Gesetzliche Definition eines öffentlich-rechtlichen ORF, der auch in Zukunft eine führende Rolle in der heimischen Medienlandschaft spielen und auf gesunden Beinen stehen soll, ein Unterfangen, das nicht losgelöst von Werbekonjunktur und sinnvollen Sparmaßnahmen gesehen werden kann.

Nach Inkrafttreten der Rundfunkgesetze des Jahres 2001 wird es notwendig sein, die langfristige Absicherung unserer österreichischen Medienordnung auch im Hinblick auf unser System der Rundfunkgebühren zu gewährleisten. Eine Voraussetzung für eine sachorientierte Debatte kann im Einholen internationaler Benchmarks gesehen werden.

So hat die RTR-GmbH im Rahmen ihrer Aufgabenstellung als "Kompetenzzentrum" eine hausinterne Analyse über Mittelherkunft und Mittelverwendung von Rundfunkgebühren im europäischen Vergleich in Angriff genommen. Diese Analyse wird bis Ende Juni 2002 vorliegen.

Weiters wurde mit Unterstützung der Wirtschaftskammer Österreich eine Umfrage unter den Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer zum Thema Finanzierung der Digitalisierung in Europa gestartet.

Die zu erwartenden Erkenntnisse aus diesen internationalen Benchmarks werden in die Debatte um eine zukunftsorientierte Rundfunkgebührenordnung eingebracht werden.

Anlass zu einer solchen Debatte geben folgende Notwendigkeiten und Überlegungen:

  • Der weltweite Umstieg von analog zu digital übertragenem Rundfunk macht vor Österreich nicht halt. Die Etablierung von terrestrisch übertragenem Digitalfernsehen erscheint für ein Land wie Österreich in besonderer Form geboten. Ein zeitnahes Mitziehen mit den wichtigsten Playern in Europa ist für die Bewahrung des Medienstandortes Österreich eine besondere Herausforderung und bedarf geeigneter finanzieller Hilfestellungen.
  • Die mit KommAustria Gesetz 2001 eingerichtete Regulierungsbehörde KommAustria und deren Geschäftsapparat, die RTR-GmbH, werden die im Gesetz definierten Ziele (dualer Rundfunkmarkt, Kompetenzzentrum, etc.) nur dann umfassend erfüllen können, wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen können.
  • Ein "Gebühren-Splitting" in dem Sinne, dass ein Teil des ORF-Programmentgelts für private Anbieter oder für die Digitalisierung Verwendung findet, erscheint als nicht zielführend, da der ORF auch nach Umsetzung von Sparvorhaben seine finanziellen Ressourcen für die Aufgabenerfüllung als österreichweiter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanbieter (Wettbewerbsfähigkeit, Lizenzen und Sportrechte, Filmwirtschaft, etc.) benötigen wird.


Bei einem ersten Blick auf die bereits (aber nicht vollständig) vorliegenden Benchmarks stechen folgende Beispiele ins Auge:

In Deutschland, wo insgesamt 6.400 Mio. Euro an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Österreich: 370 Mio. Euro) fließen, wurde mit 01.01.2001 die Rundfunkgebühr erhöht, der Mehrertrag fließt in die Digitalisierung des Rundfunks. Außerdem werden mit den Rundfunkgebühren Gelder eingehoben, die über die Landesmedienanstalten letztlich dem privaten Sektor des Rundfunks (Programmförderung, Infrastruktur, Aus- und Fortbildung, Medienforschung etc.) zufließen. Diese Gelder entsprechen 2 % (rund 132 Mio. Euro) der Programmentgelte für die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die Bayerische Landesanstalt für neue Medien (BLM) erlöste 2001 20 Mio. Euro aus der Rundfunkgebühr, davon gingen 7,6 Mio. Euro an die privaten Rundfunkveranstalter für Programmförderung, Förderung der technischen Infrastruktur, Medienforschung, Ausbildung und Fernsehproduktionsförderung.

In Frankreich wurde im Staatshaushalt ein Betrag von 150 Mio. Euro für die Einführung der Digitalisierung vorgesehen. Als Optionen sind auch eine Erhöhung der Rundfunkgebühren sowie steuerliche Vorteile für die Konsumenten bei der Anschaffung von Set Top Boxen oder sonstigen Empfangseinrichtungen in Diskussion. In Finnland wurde die jüngste Erhöhung der Rundfunkgebühren mit dem erhöhten Aufwand während der Simulcast-Phase begründet. In Norwegen ist die kostenlose Ausgabe von Set Top Boxen geplant, auch in Schweden wird über den Vorschlag diskutiert, eine aus öffentlichen Geldern finanzierte Digital-Box zur Verfügung zu stellen.

Dr. Alfred Grinschgl
Geschäftsführer Fachbereich Rundfunk

Zusatzinformation: Die Rundfunkgebühren werden von der GIS (Gebühren Info Service GmbH) eingehoben.

Gesamtaufkommen Rundfunkgebühren: rund 540 Mio. Euro (2001)

Zusammensetzung:

  • Die Radio- und Fernsehgebühr (Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen):
    Sie fließt dem Bund zu und wird an das Bundesministerium für Finanzen abgeführt. Die Radio-Gebühr beträgt pro Haushalt und Jahr 4,32 Euro, die Fernseh-Gebühr 13,92 Euro. Das Gesamtaufkommen aus Radio- und Fernsehgebühr beträgt rund 45 Mio. Euro und Jahr.
  • Die Landesabgabe, die mit der Rundfunkgebührenrechnung eingehoben wird (außer in Oberösterreich und Vorarlberg), ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Sie ist zweckgebunden und fließt dem jeweiligen Landesbudget zu. Das Gesamtaufkommen für sieben Bundesländer beträgt rund 63 Mio. Euro.
  • Das Programmentgelt (Radioentgelt, Fernsehentgelt), von dem noch die Umsatzsteuer (ca. 38 Mio. Euro) sowie die Einhebungs- und Verfahrensverwaltungsvergütung (14 bzw. 8 Mio. Euro) abgezogen wird, fließt dem ORF zu. Das Gesamtaufkommen unter dem Titel "Programmentgelt" gemäß § 31 Rundfunkgesetz betrug 2001 rund 360 Mio. Euro.
  • Die Kunstförderung im Rahmen der Rundfunkgebühren beträgt pro Haushalt und Jahr 5,76 Euro, insgesamt werden rund 14 Mio. Euro aufgebracht.