RTR mahnt zur Vorsicht: Gewinnspiele im Fernsehen können teuer kommen! Pressemitteilung vom 15.03.2005 In den letzten Wochen und Monaten ist in der Schlichtungsstelle eine Zunahme von Beschwerden zu überhöhten Telefonrechnungen durch die Teilnahme an Quizsendungen und Gewinnspielen in Fernsehsendungen („Call-Media“) zu verzeichnen. „Hatten wir im gesamten Jahr 2004 knapp 60 Beschwerden zu dieser Problematik, so verzeichnen wir in den ersten drei Monaten des heurigen Jahres bereits 47 Fälle, in denen hohe Telefonrechnungen in unserer Schlichtungsstelle beeinsprucht wurden, die aus der Teilnahme an Gewinnspielen im Fernsehen resultieren“, kommentiert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer des Fachbereichs Telekommunikation der RTR-GmbH diesen neuen Trend. „Die Streitwerte sind unterschiedlich und rangieren von EUR 30 bis über EUR 800“, so Serentschy weiter. Bei Gewinnspielen wird bevorzugt der Rufnummernbereich 0901 verwendet, bei dem bis zu einem Entgelt vom EUR 0,70 keine Tarifansage erfolgen muss, da die Entgeltinformation ‚in der Rufnummer’ steckt. „Viele Konsumenten sind mit diesem System noch nicht vertraut, dass im Rufnummernbereich 0901 bis zu einem Entgelt von 70 Cent der Preis aus der Rufnummer ersichtlich ist und pro Anruf das gesamte Entgelt – egal wie lange die Verbindung dauert – verrechnet wird“, erläutert Serentschy die Problematik. „Da die Zuseher sehr oft dazu verleitet werden, die Wahlwiederholtaste zu drücken, weisen die Telefonrechnungen dann oft 200 und mehr Verbindungen auf und sind entsprechend hoch!“ „Weder im ORF-Gesetz noch im Privatfernseh- oder Privatradio-Gesetz sind Regelungen enthalten, die Aussagen über die grundsätzliche Zulässigkeit von Gewinnspielen treffen – sie sind daher auch nicht verboten“, beschreibt Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer des Fachbereichs Rundfunk der RTR-GmbH die rundfunkrechtliche Situation. Lediglich das ORF-Gesetz sehe vor, dass Sendungen, die sich überwiegend an unmündige Minderjährige wenden, keine Appelle enthalten dürfen, Rufnummern für Mehrwertdienste zu wählen. Prinzipiell, so Dr. Alfred Grinschgl weiter, könne von den österreichischen Rundfunkveranstaltern auch nicht verlangt werden, im Bereich der boomenden Call-Media-Sendungen die Augen vor der Realität zu verschließen: „Teleshopping-Sender haben europaweit nach Angaben von Goldmedia GmbH im Jahr 2004 bereits Umsätze von EUR 5,3 Milliarden erzielt; für den Bereich Wetten, Spiele und Lotterien im Fernsehen werden für 2007 EUR 4,1 Milliarden an Umsätzen erwartet. Derartige Geschäftsmodelle finden statt und nehmen weiter zu, sie werden auch vor den Toren Österreichs nicht halt machen.“ Umso wichtiger seien aus der Sicht der Rundfunkteilnehmer die folgenden beiden Fragen: „Wie können Konsumenten vor Intransparenz, Irreführung und Abzockerei geschützt werden? Und wäre der ORF nicht gut beraten, auf Sendungen wie ‚Quiz Express’ zu verzichten, da derartige Formate beim gebührenzahlenden Publikum wohl zu Irritationen führen.“ RTR-GmbH fordert mehr Transparenz Die bei der Schlichtungsstelle eingegangenen Beschwerden zeigen, dass hinsichtlich Spielgestaltung und Entgelt sehr intransparent vorgegangen wird. Die Anrufer werden im Regelfall nicht darüber informiert, wie viele offene Leitungen es gibt, nach welchem Prinzip man zum Moderator ‚durchgestellt’ wird oder wie die genauen Spielregeln lauten. Darüber hinaus dürfte bei den Konsumenten häufig die irrige Annahme entstehen, dass Telefonverbindungen erst dann mit Kosten verbunden sind, wenn man mit dem Moderator spricht. „Wir möchten daher an alle Konsumenten appellieren, bei der Teilnahme an Fernseh-Gewinnspielen die getätigten Versprechungen kritisch zu hinterfragen und entsprechende Vorsicht – gerade in Bezug auf mögliche Telefonkosten – walten zu lassen. Was die Rundfunkveranstalter, Diensteanbieter und Betreiber betrifft, so wünschen wir uns, dass sie im Sinne der Selbstregulierung einen Weg finden, Gewinnspiele für den Zuseher fair und transparent ablaufen zu lassen,“ so die beiden Geschäftsführer der RTR-GmbH, Grinschgl und Serentschy, abschließend. „Dieser von uns geäußerte Wunsch entspricht dem oft geforderten Selbstverständnis der betroffenen Branchen; hier können sie – bevor die Regulierungsbehörde entsprechende Wege beschreiten muss – unter Beweis stellen, wie ernst Selbstregulierung genommen wird und ob sie zu einem für die Konsumenten vernünftigen Ergebnis führt.“