Telekom-Control-Kommission trifft neue Entscheidungen zur "letzten Meile" - Teilentbündelung ab sofort möglich Pressemitteilung vom 14.03.2001 In ihrer Sitzung vom 12. März 2001 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) neue Regelungen betreffend "Zugang zur letzten Meile" getroffen. Die wichtigsten Punkte der Entscheidung umfassen die Möglichkeit zur Teilentbündelung, Flächenbegrenzungen bei Kollokationsflächen sowie die stufenweise Absenkung der Kosten. Besondere Berücksichtigung fand dabei die am 2.Jänner 2001 in Kraft getretene Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss. "Mit der Entscheidung der TKK vom 12. März 2001 ist Österreich das erste Land, das die EU-Verordnung zur Entbündelung in einer Entscheidung national umsetzt. Für den Wettbewerb auf dem österreichischen Telekommunikationssektor bedeutet das weitere positive Impulse!", kommentiert Univ. Prof. Dr. Heinrich Otruba in seiner Funktion als Sprecher der Telekom-Control-Kommission die Anordnung der TKK. Die von der Telekom-Control-Kommission erlassenen Rahmen-anordnungen zwischen den Verfahrensparteien Telekom Austria AG einerseits und der tele.ring Telekom Service GmbH, Telekabel Wien GmbH und der UTA Telekom AG andererseits gelten auf unbestimmte Zeit. Die Entgelte sind jedoch bis 30. September 2002 befristet. Zur Beschleunigung der administrativen Abläufe sind Pönalen vorgesehen. Umfang und Nutzung der Teilnehmeranschlussleitungen Die Antragsteller sind berechtigt, auf den ihnen überlassenen Teilnehmeranschlussleitungen zumindest alle von der Telekom Austria AG und von deren verbundenen Unternehmen eingesetzten, aber auch andere Übertragungssysteme anzuwenden. Ab sofort ist es auch möglich, Teile der Teilnehmeranschlussleitung zu entbündeln, so zum Beispiel nur die Hausverkabelung. Als marktbeherrschender Betreiber ist die Telekom Austria AG verpflichtet, grundsätzlich allen Telekommunikationsdiensteanbietern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - sprich den direkten Zugang zum Kunden - anzubieten. Dieser Anspruch besteht nicht nur für den Bereich der Sprachtelefonie, es können auch Mietleitungsdienste, Datendienste, insbesondere multimediale Breitband- und schnelle Internetdienste angeboten werden. Kosten für Zugang zum Teilnehmeranschluss - stufenweise Senkung Die Anordnungen der TKK sehen weiters eine stufenförmige Senkung der monatlichen Entgelte für die Überlassung des Teilnehmer-anschlusses vor. Per 1. April 2001 werden die Kosten von ATS 170 auf ATS 160 pro vollständig überlassenem Endkundenanschluss gesenkt. Diese Regelung ist bis 31. Dezember 2001 befristet. Ab 1. Jänner 2002 sind pro überlassenem Teilnehmeranschluss ATS 150 zu entrichten. Flächenbegrenzung bei der Zuteilung von Kollokationsräumen Ein weiterer wesentlicher Punkt in der Entscheidung betraf die "Kollokation", die kostenpflichtige Benutzung eines separaten Raumes in den Vermittlungsstellen der Telekom Austria AG. Neu geregelt ist hier die Zuteilung der Kollokationsflächen. Um zukünftig einer Hortung von Kollokationsflächen vorzubeugen, sieht die Telekom-Control-Kommission hier eine Beschränkung der Kollokationsräume bis maximal 22 m2 vor.