Auf dem Weg zur Digitalisierung des Rundfunks in Österreich

RTR-GmbH und KommAustria legen der Arbeitsgemeinschaft "Digitale Plattform Austria" einen Thesenkatalog zur Einführung von digitalem terrestrischen Fernsehen (DVB-T) mit folgenden Eckpunkten vor:

Pressemitteilung vom 14.01.2003

  1. Die Tagungen der Expertenpanels haben einhellig ergeben: Für Österreich ist die terrestrische TV-Verbreitung unverzichtbar. Mehr als 63 % aller Fernsehteilnehmer beziehen TV-Programme, insbesondere die des ORF, über Hausantenne. Dies ist eine signifikant andere Ausgangslage als in Deutschland oder in der Schweiz.
  2. Als backbone einer "Grundversorgung neu" und wesentlicher Teil einer integrierten und zukunftsgerichteten Technologiepolitik (Kommunikationsplattformen wie Kabelnetze, SAT-Verbreitung, terrestrische Rundfunkübertragung, UMTS, ADSL, etc.) soll die Digitalisierung der Rundfunkübertragung Eingang in die Arbeitsvorhaben der neuen Bundesregierung finden. Ein Digitalisierungsfonds soll eingerichtet werden.
  3. Fernsehen im Auto: Nur die Abstrahlung der Rundfunkprogramme über terrestrische Sendeanlagen macht "Fernsehen im Auto" möglich. "Konvergenz der Medien" wird auf folgenden Einrichtungen sichtbar: Verkehrsnavigationssysteme, Handy, Palm, PDA, Armbanduhr, ....
  4. Ein erster 4-Stufen-Plan sieht nach Testphase und "sanftem Simulcast-Betrieb" ab Ende 2006 einen beschleunigten Umstieg auf die digitale Rundfunkübertragung vor, der Zeitpunkt der Abschaltung der letzten analog betriebenen Rundfunkfrequenz ist zwischen 2008 und 2012 zu sehen.


Anlässlich der Vollversammlung der Arbeitsgemeinschaft "Digitale Plattform Austria" am Dienstag, dem 14. Jänner 2003 in der Wirtschaftskammer Österreich präsentieren Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer für den Fachbereich Rundfunk in der RTR-GmbH, und Dr. Hans Peter Lehofer, Behördenleiter der KommAustria, den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft "Digitale Plattform Austria" die ausführlichen Inhalte des Thesenkatalogs.

Damit können ein Jahr nach Gründung der Arbeitsgemeinschaft die ersten Arbeitsergebnisse vorgelegt werden, die nach Debatte im Rahmen der Vollversammlung in den ersten Digitalisierungsbericht aufgenommen werden. Ein jährlicher Digitalisierungsbericht ist gemäß § 21 PrTV-G durch die Regulierungsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzler zu erstellen und dem Nationalrat vorzulegen. Die Arbeitsgemeinschaft "Digitale Plattform Austria" kann Empfehlungen für diesen Bericht aussprechen.

Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran

Die Digitalisierung des Rundfunks schreitet international unaufhaltsam voran. Es liegt nicht in der Macht von Einzelstaaten, sich dieser technologischen Entwicklung zu entziehen.

Die Digitalisierung der Terrestrik ist kein Selbstzweck, sondern bringt in erster Linie Vorteile für die Konsumenten: eine größere Angebotsvielfalt im Free-TV, Zusatzdienste (wie Elektronische Programmführer, erweiterter Teletext, etc.) und interaktive Anwendungen, mobiler TV-Empfang sowie eine deutlich verbesserte Bildqualität.

Mehr als 63 % aller TV-Haushalte beziehen ORF-Programme über Terrestrik

Sämtliche Übertragungsplattformen (Kabelnetze, Satellit und Terrestrik, Breitband-Internet oder UMTS) mit ihren unterschiedlichen Profilen sind aus medienpolitischer Sicht notwendig und unverzichtbar. Dennoch kommt der Terrestrik aus zahlreichen standort- und wirtschaftspolitischen Gründen eine besondere Bedeutung zu:

  • Im Unterschied zu Kabel oder Satellit gewährleistet die terrestrische Rundfunkübertragung am besten die Sicherung eines diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugangs für die Veranstalter von Rundfunkprogrammen.
  • Darüber hinaus sichert die Etablierung eines zukunftssicheren, digitalisierten, terrestrischen Sendernetzes als "backbone" der heimischen Kommunikationsinfrastruktur die Bewahrung von Österreichs kultureller Identität im Wettbewerb mit TV-Programmen aus der ganzen Welt.
  • Über ein digitalisiertes terrestrisches Sendernetz würde die österreichische Bevölkerung mit wesentlich mehr Rundfunkprogrammen (12 bis 16 Programme) versorgt werden, als dies bei der derzeitigen analogen Nutzung möglich ist. Neben den Programmen des ORF und privater österreichischer Anbietern könnten weitere nach einem Auswahlverfahren zu nominierende Programmangebote, die im Interesse des Publikums und des Medienstandortes Österreich liegen, terrestrisch ausgestrahlt werden.
  • Der Empfang von Fernsehprogrammen über die Hausantenne hat in Österreich eine erheblich höhere Bedeutung als etwa in Deutschland, der Schweiz oder Belgien, wo der Versorgungsgrad durch Kabelnetze teilweise bis zu 90 Prozent beträgt. Rund 17 Prozent aller Haushalte (2001) beziehen ihr Fernsehprogramme ausschließlich terrestrisch. Darüber hinaus sind die Satellitenhaushalte (44,7 Prozent aller Haushalte) für den Empfang der ORF-Programme nahezu vollständig von der Terrestrik abhängig. Dies bedeutet letztlich, dass derzeit mehr als 63 % (Mediaanalyse 2001, Fessel-GfK) aller Fernsehhaushalte ohne terrestrische Versorgung die Programme des ORF nicht sehen könnten.
  • Im Hinblick auf die Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung mit Fernsehprogrammen hat die Terrestrik gegenüber den Kabelnetzen Vorrang, da in der Verfügbarkeit von Kabelanschlüssen eine Privilegierung der in urbanen Gebieten liegenden Haushalte bestehen könnte (Stichwort "digital divide").
  • Die Satellitenverbreitung hat aus medienpolitischer Sicht den Nachteil, dass sie nicht der innerstaatlichen Regulierung unterliegt. Außerdem werden die Programme des ORF aus urheberrechtlichen Gründen nur verschlüsselt - und damit nicht für jedermann zugänglich - übertragen.
  • Fernsehen entwickelt sich auch in Richtung eines medialen Tagesbegleiters, dessen Inhalte partiell konsumiert werden. In dieser Hinsicht sind Portabilität und der mobile Empfang im Auto oder in der Bahn ganz wesentliche Leistungsmerkmale, die nur von der Terrestrik zu erwarten sind.


Digitalisierungsfonds: Rundfunkgelder für Rundfunkzwecke

Die Digitalisierung der Rundfunkübertragung wird in einem kleinen Land wie Österreich nicht marktgetrieben funktionieren. Daher regt die Regulierungsbehörde an, Förderungen aus Mitteln eines Digitalisierungsfonds bereitzustellen, der aus den Einnahmen der Radio- und TV-Gebühr gespeist wird. Die Radio- und TV-Gebühr wird mit der Rundfunkgebühr eingehoben, sie fließt bisher dem Staatshaushalt zu und soll damit für Zwecke des Rundfunks Verwendung finden. Das dem ORF zufließende Programmentgelt wird dadurch nicht geschmälert. Das Gesamtaufkommen der Radio- und TV-Gebühr beträgt derzeit rund 45 Millionen EURO pro Jahr, 20 bis 25 % des Gesamtaufkommens sollen auf 10 Jahre gebunden dem Digitalisierungsfonds zufließen.

Die schwierigste Phase der Digitalisierung ist der "Simulcast-Betrieb", die gleichzeitige analoge und digitale Übertragung der TV-Programme. Die Simulcast-Phase zählt keineswegs zu den eigentlichen Zielen der Digitalisierungsstrategie, sie stellt ein notwendiges Übel dar, vergleichbar einer Baustelle auf der Autobahn, die eine Verkehrsverbesserung zum Ziel hat.

Die Einführungsphase ist mit "Schmerzen" verbunden und stellt eine besondere medienpolitische und funktechnische Herausforderung dar. Der Grund dafür ist nicht zuletzt der Engpass an Übertragungskapazitäten. Auch wenn die neue Technologie in Zukunft eine wirtschaftlichere Nutzung des für Rundfunkzwecke reservierten Frequenzspektrums verspricht, benötigen wir in der "Simulcast-Phase" für den Parallelbetrieb zusätzliche Teile des Frequenzspektrums.

Simulcast-Betrieb vorerst ohne leistungsstarke Grundnetzsender

Es ist davon auszugehen, dass für den "Simulcast-Betrieb" keine zusätzlichen leistungsstarken und hochwertigen TV-Kanäle an den Standorten der wichtigsten Grundnetzsender zur Verfügung stehen. Mit den etwas mehr als drei bestehenden analogen Frequenzketten ist das Reservoir an leistungsstarken Frequenzen ausgeschöpft. Für den "Simulcast-Betrieb" stehen daher TV-Kanäle bzw. Frequenzreste zur Verfügung, die aus folgenden "Beständen" kommen:

  • TV-Kanäle nach Anlage 2 A des Privatfernsehgesetzes, die für die Digitalisierung vorgesehen sind.
  • Frequenzvorschläge als Ergebnisse der von der Spezialfirma LS telcom gelieferten Expertisen, die noch der internationalen Koordinierung bedürfen.
  • Übertragungskapazitäten nach Anlage 1 des Privatfernsehgesetzes, die nicht im Zuge der Privatfernseh-Ausschreibung vergeben wurden.
  • Heranziehung von Übertragungskapazitäten, die zur analogen Rundfunkübertragung einem Zulassungsinhaber rechtskräftig zugeteilt und länger als zwei Jahre nach Zuteilung nicht in Betrieb genommen wurden. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn der bundesweite Zulassungsinhaber für Privat-TV nicht sämtliche rechtskräftig zugeordneten Übertragungskapazitäten bis zum 22. April 2004 in Betrieb nimmt.
  • Nutzung von TV-Kanälen über 60, die von den Militärs der NATO-Länder zögerlich freigegeben wurden und bisher nicht der Rundfunkversorgung dienten.
  • Zusätzliche Übertragungskapazitäten als Ergebnis der sogenannten "Stockholm-Nachfolge-Konferenz", die in zwei Teilen - zur Jahresmitte 2004 und zu Beginn 2006 - über die Bühne gehen wird.
  • Derzeit analog genutzte Füll-Frequenzen, die im Zuge eines fortgeschrittenen "Simulcast-Betriebes" der analogen Fernseh-Übertragung entzogen und der


Während der "Simulcast-Phase", die wohl in zügiger Form erfolgen sollte, da die Bandbreite sämtlicher Vorteile von DVB-T erst bei Erreichen des ATO (Analogue Turn Off) sichtbar werden, ist nicht nur mit einer Beeinträchtigung des analogen Rundfunkempfangs, sondern auch damit zu rechnen, dass die Anzahl der Haushalte, die sich ausschließlich auf den terrestrischen Empfang der Rundfunkprogramme abstützen, noch einmal deutlich zurückgeht - von rund 17 % (2001) auf möglicherweise nur noch 10 % (Allerdings sei hier das Wort "ausschließlich" betont, da neben dem Kabelanschluss oder dem Satellitenempfang der terrestrische Empfang für Zweit- und Drittgeräte weiterhin von Bedeutung sein wird). Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass nach zügiger und erfolgreicher Etablierung der digitalen Rundfunkübertragung die Terrestrik einen deutlich höheren Stellenwert als heute einnehmen wird.


Möglicher Vier-Stufen-Plan zur Einführung von DVB-T in Österreich

Aus den bisher dargestellten Thesen ergibt sich die Überlegung eines "Vier-Stufen-Plans" zur flächendeckenden und inselweisen Einführung von terrestrisch übertragenem Digital-TV, wobei nach den sanfteren Phasen in Stufe 1 und 2 ab der Stufe 3 eine deutliche Beschleunigung einsetzt. Der folgende Zeitplan ist als Arbeitshypothese aus heutiger Sicht zu beurteilen, ein etwas detaillierterer Zeitplan wird in der Ende 2003 vorzulegenden "Roadmap DVB-T" enthalten sein.

Stufe 1 (ab sofort bis Ende 2004): Planungstätigkeit, Vorbereitung und Durchführung von internationalen Konferenzen zur Sicherung der digitalen Übertragungskapazitäten, Start eines 1. DVB-T-Projektes im Versorgungsgebiet Graz im Herbst 2003, Umsetzung aller erforderlichen legistischen Adaptierungen (PrTV-G, ORF-G, PrR-G...), Vorlage eines 1. Digitalisierungskonzeptes mit Road Map für Österreich zum Jahresende 2003, Vorbereitung des inselweisen "Simulcast-Betriebes" in Wien und im Bereich der Landeshauptstädte, Vorbereitung der Ausschreibung für den Multiplex- und Regelbetrieb.

Stufe 2 (Ende 2004 bis Ende 2006): "Sanfter Simulcast-Betrieb" (inselweiser Simulcast-Betrieb) im Bereich von Wien und möglichst aller Landeshauptstädte, mit dem Ziel bis zum Ende von Stufe 2 ohne signifikante Einschränkungen in der analogen Verbreitung der Rundfunkprogramme des ORF und von ATV einen Versorgungsgrad von zumindest 50 % der österreichischen Gesamtbevölkerung auf ein bis zwei Multiplexern zu gewährleisten, dies in einer Qualität, die portablen Empfang im Gebäude möglich macht. Parallel dazu Wahrnehmung sämtlicher Optionen im Rahmen der internationalen Planungskonferenzen, insbesondere der Stockholm-Nachfolgekonferenz; Intensivierung sämtlicher Planungsschritte für Stufe 3; jährliche Vorlage eines aktualisierten Digitalisierungsberichts. Im Laufe der Stufe 2 erfolgen Ausschreibung und Vergabe der operativen Abwicklung an den (die) definitiven Multiplex-Betreiber.

Stufe 3 (ab Ende 2006): "Forcierter Simulcast-Betrieb", die Verfügbarkeit einer ausreichenden Vielfalt an Empfangsgeräten in unterschiedlichen Qualitäten und zu leistbaren Preisen vorausgesetzt. Die digitale Versorgung muss in der Phase 3 deutlich forciert und in die Fläche (Versorgungsziel zumindest eines Multiplexers: 85 - 90 %) vorangetrieben werden. In dieser Stufe ist mit signifikanten Einschränkungen in der analogen Versorgung zu rechnen. Die DVB-T-Versorgung zieht auf die Überholspur. Weiterhin wird jährlich ein aktualisierter Digitalisierungsbericht vorgelegt.

Stufe 4 (2008 - 2012): Die Abschaltung der bis dahin noch analog bespielten TV-Frequenzen (ATO) erfolgt schrittweise, Region für Region. Damit können zusätzliche leistungsstarke Übertragungskapazitäten für DVB-T herangezogen werden. Die volle Bandbreite der Vorteile von DVB-T kommt zum Tragen. Der eigentliche Regelbetrieb beginnt. Ein abschließender Digitalisierungsbericht wird vorgelegt.


Der Thesenkatalog steht als pdf-Dokument nachstehend zur Verfügung.

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