Erste Sitzung der Telekom-Control-Kommission: Beratungen aufgenommen

Pressemitteilung vom 13.11.2002

Am 11. November 2002 fand erstmals eine Sitzung der Telekom-Control-Kommission (TKK) in ihrer neuen Zusammensetzung statt, erste Beratungen wurden bereits aufgenommen.


Neue Zusammensetzung der TKK

Die Telekom-Control-Kommission besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern, die für die Dauer von fünf Jahren bestellt wurden. Die Hauptmitglieder sind:

  • Dr. Eckhard Hermann, Vorsitzender (Oberlandesgericht Wien)
  • Univ.-Prof. Dr. Gottfried Magerl (TU-Wien)
  • Dr. Erhard Fürst (Industriellenvereinigung)


Als Ersatzmitglieder wurden ernannt:

  • Dr. Elfriede Sole (Oberlandesgericht Wien)
  • Dr. Martin Hagleitner (Booz Allen Hamilton)
  • Dipl.-Ing. Peter Knezu (vormals Alcatel)

Aufgaben der TKK im TKG definiert

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) ist eine weisungsfreie Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag, die bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eingerichtet ist. Die Aufgaben der TKK sind im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben: Dazu zählen unter anderem die Erteilung von Konzessionen, die Festlegung, was als Universaldienst zu werten ist, oder was als marktbeherrschende Stellung gilt. Weiters fallen das Genehmigen von Geschäftsbedingungen, die Zuteilung von Frequenzen und die Aufgaben nach dem Signaturgesetz in die Kompetenzen der TKK. Für ihre Entscheidungen baut die Kommission auf den Expertisen der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH auf, die als Geschäftsstelle fungiert.