RTR-GmbH veröffentlicht Richtlinien für Anbieter von VoIP-Diensten

Richtlinien enthalten Klassifizierung der VoIP-Dienste - Rufnummern für VoIP - Notrufdienste bei VoIP - Weitere Themen

Pressemitteilung vom 10.10.2005

 

Die RTR-GmbH trägt der wachsenden Bedeutung von Voice-over-IP (VoIP) Rechnung und kommt mit der Veröffentlichung von „Richtlinien für Anbieter von VoIP-Diensten“ dem Bedarf der Marktteilnehmer nach einer Einordnung dieser neuen Dienste in den bestehenden gesetzlichen Rahmen nach.

„VoIP, also die Sprachkommunikation über IP-basierte Netze, hat sich in den letzten Jahren sowohl technisch als auch hinsichtlich der Nutzerzahlen deutlich weiterentwickelt und stellt – wie eine wachsende Zahl von Kunden berichten – zunehmend eine Alternative zur herkömmlichen Sprachtelefonie dar“, erläutert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, die Bedeutung dieser Kommunikationstechnologie. Die RTR-GmbH beschäftigt sich sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene bereits seit über zwei Jahren intensiv mit dieser revolutionären Entwicklung. Zuletzt wurde die regulatorische Sichtweise der RTR-GmbH zu VoIP im April 2005 einer öffentlichen Konsultation unterzogen.


Richtlinien enthalten Klassifizierung der VoIP-Dienste

Die nunmehr veröffentlichten Richtlinien der RTR-GmbH für Anbieter von VoIP-Diensten richten sich in erster Linie an Kommunikationsdienst- bzw. -netzbetreiber. Im Zusammen­spiel mit den zeitgleich veröffentlichten „Frequently Asked Questions (FAQs) zu VoIP-Diensten“, sowie dem „Konsultationsabschlussdokument“ nimmt die RTR-GmbH auf Basis der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) sowie der zugehörigen Verordnungen eine klare Position zu wesentlichen Fragen ein.

Inhaltlich hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Klassifizierung von öffentlich angebotenen VoIP-Diensten durch die RTR-GmbH in zwei Hauptgruppen: auf der einen Seite (als Telefondienst regulierte) VoIP-Dienste, die Zugang ins bzw. vom klassische(n) Telefonnetz ermöglichen (Klasse A); auf der anderen Seite die (unregulierten) „Internet-Only“ VoIP-Dienste (Klasse B).


Rufnummern für VoIP

Die für VoIP-Dienste verfügbaren Rufnummern stellen einen weiteren Schwerpunkt dar: Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die RTR-GmbH keinen unmittelbaren Änderungs­bedarf bei dem seit dem Vorjahr geltenden Nummerierungsregime der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V) sieht: Die Rufnummernbereiche (0)720 und (0)780 wurden durch die KEM-V für innovative Dienste, wie VoIP, adaptiert bzw. neu geschaffen. Geografische Rufnummern sind für Anbieter von VoIP-Diensten verfügbar, sofern die spezifischen Nutzungsbedingungen – Adressierung eines konkreten ortsfesten Netzabschlusspunktes – erfüllt werden.


Notrufdienste bei VoIP

Ein eigenes Kapitel beschäftigt sich mit dem Zugang zu Notrufdiensten bei VoIP, wobei klargestellt wird, dass diese Dienstekomponente für Anbieter von öffentlichen Telefondiensten (VoIP Klasse A) verpflichtend ist.


Weitere Themen

Entsprechend der Klassifizierung der VoIP-Dienste werden die resultierenden Erfordernisse im Zusammenhang mit der Allgemeingenehmigung erläutert. Kurze Kommentare finden sich darüber hinaus zu den Themen Überwachung, Zusammenschaltung und zu Fragen des Wettbewerbs im Zusammenhang mit VoIP-Diensten. Explizit ausgeklammert bleibt die Frage, wie VoIP-Dienste in Hinblick auf die relevanten Telefonmärkte zu bewerten sind. Diese Frage wird im Zuge der laufenden Überprüfung der Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) zu beantworten sein, der Entwurf dieser Novelle wird voraussichtlich noch heuer öffentlich konsultiert werden.

 

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