Start der UMTS/IMT-2000 Frequenzvergabe in Österreich

Mindestgebot und Ausschreibungsbedingungen stehen fest

Pressemitteilung vom 10.07.2000

In ihrer Sitzung vom 3. Juli 2000 hat die Telekom-Control-Kommission die Mindestgebote für die Frequenzpakete festgelegt und die detaillierten Ausschreibungsbedingungen für die Frequenzvergabe der 3. Mobil-funkgeneration beschlossen.

Detaillierte Ausschreibungsbedingungen

Der Ausschreibungsunterlage ist auch ein Entwurf für die Konzessions-und Frequenzzuteilungsurkunde angeschlossen, die Bestimmungen u.a. zur Versorgungspflicht, Infrastruktur, National Roaming und Netzzugang enthält. Zugelassen sind alle Standards der IMT-2000-Familie. Das Konzessionsgebiet erstreckt sich auf das Bundesgebiet der Republik Österreich, die Konzessionsdauer wurde mit 20 Jahren ab Konzessions-erteilung festgesetzt.

Versorgungspflichten im international üblichen Ausmaß

Versorgungspflichten werden den Konzessionsinhabern im international üblichen Ausmaß (inklusive Pönale) auferlegt: Bis spätestens 31. Dezember 2003 sind die UMTS/IMT-2000-Dienste mit 25% Ver-sorgungsgrad kommerziell anzubieten, bis längstens 31. Dezember 2005 mit 50% Versorgungsgrad. Der genannte Versorgungsgrad ist mittels selbst betriebenem Netz anzubieten. In den versorgten Gebieten ist ein Trägerdienst mit einer Datenrate von zumindest 144 kbit/s zu offerieren.

Infrastruktur und Infrastruktur-Sharing

Die gemeinsame Nutzung von Antennentragemasten ist im TKG geregelt. Demnach müssen Eigentümer oder sonst Nutzungsberechtigte eines Antennentragemastes oder eines Starkstromleitungsmastes dessen Mitbenutzung durch Inhaber einer Konzession zur Erbringung eines öffentlichen Telekommunikationsdienstes gestatten, sofern dies technisch, insbesondere frequenztechnisch, möglich ist.

National Roaming verpflichtend für 3G-2G, fakultativ für 3G-3G

In Österreich ansässige GSM-Betreiber (2G) sind verpflichtet, Inhabern von UMTS/IMT-2000 Konzessionen (3G), die in Österreich keine 2G-Konzession haben, Netzkapazitäten zu einem angemessenen Entgelt zur Verfügung zu stellen (National Roaming). Von einem Neueinsteiger darf National Roaming höchstens vier Jahre ab Mindestausbau des eigenen Netzes (d.h. bei einem Versorgungsgrad von 20%) in Anspruch genommen werden.

In jenen Gebieten, die nicht im Rahmen der Versorgungspflicht mittels eines selbst betriebenen Netzes abgedeckt werden, besteht die Möglichkeit, privatrechtliche Vereinbarungen hinsichtlich National Roaming 3G-3G (Roaming zwischen nationalen UMTS/IMT-2000-Netzen) zu schließen. Eine gesetzliche Verpflichtung dafür besteht aller-dings nicht.

Mindestgebot

Um am Auktionsverfahren teilnehmen zu können, ist von den Antrag-stellern ein Mindestgebot je beantragtem Frequenzpaket abzugeben.

Für ein Frequenzpaket (2x5 MHz) aus dem gepaarten Bereich beträgt das Mindestgebot ATS 700 Mio. Das Mindestgebot für ein Paket (1x5 MHz) aus dem ungepaarten Bereich beläuft sich auf ATS 350 Mio.

Alle abgegebenen Mindestgebote müssen durch eine Bankgarantie in derselben Höhe besichert werden.

Insgesamt gelangen 17 Frequenzpakete 12 Frequenzpakete (zu je 2x5 MHz) aus dem gepaarten und 5 Frequenzpakete (1x5 MHz) aus dem ungepaarten Bereich zur Versteigerung. Das Gesamtspektrum bewertet zu Mindestgeboten entspricht einem Betrag von ATS 10,15 Mrd.

Zweistufiges Vergabeverfahren gemäß TKG

Im ersten Schritt wird nach Einlangen der Anträge von der Regulierungsbehörde das Vorliegen der technischen und wirt-schaftlichen Voraussetzungen gem. § 15 Abs 2 Z 1 und 2 TKG geprüft. Analysiert werden die Business-Pläne der Antragsteller, die technischen Ausbaupläne, die Rechts- und Finanzsituation sowie die Eigen-tümerstruktur. Jene Antragsteller, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden gem. § 49a Abs 6 TKG zum Frequenzzuteilungs-verfahren nicht zugelassen.

Weiters erfolgt in der ersten Stufe eine Prüfung der Antragsteller im Hinblick darauf, ob sie konzernmäßig verbunden sind. In diesem Fall wird zwischen den verbundenen Unternehmen eine Vorauktion um die Teilnahme an der Frequenzauktion durchgeführt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird nur ein Antragsteller zur Frequenzauktion zugelassen.

In der Stufe zwei des Vergabeverfahrens erfolgt die Versteigerung der 17 Frequenzpakete. Die Auktion wird in Form eines offenen, simultanen, aufsteigenden Mehrrundenverfahrens mit zwei Abschnitten organisiert. Der interessierten Öffentlichkeit wird die Möglichkeit geboten, die Versteigerung auf der Homepage der Regulierungsbehörde live mitzuverfolgen.

Auktion findet im November statt

Als Grundausstattung werden im ersten Abschnitt der Auktion, die im November stattfindet, 12 Frequenzpakete à 2x5 MHz aus dem ge-paarten Bereich versteigert. Um eine Konzession zu erhalten, müssen die Bieter im ersten Abschnitt zumindest zwei Frequenzpakete erwerben, können jedoch nur maximal drei Pakete ersteigern. Erst im Laufe der Auktion wird sich somit die Anzahl der Konzessionen heraus-kristallisieren: demgemäß sind vier bis sechs Konzessionen möglich.

Die erfolgreichen Bieter des ersten Abschnittes können als Zusatzausstattung im zweiten Abschnitt insgesamt 25 MHz (5 Pakete à 5 MHz) aus dem ungepaarten Bereich erwerben: Pro Bieter können maximal zwei Pakete ersteigert werden. Zusätzlich stehen jene Pakete aus dem gepaarten Bereich zur Auktion, die im ersten Abschnitt allenfalls nicht vergeben wurden. Für die Bieter besteht hier die Option, maximal ein Paket aus dem gepaarten Bereich als Zusatzausstattung zu bekommen.

"Spekulationen über den Wert der UMTS-Konzessionen kursieren seit langem und nähren die Hysterie. Tatsache ist, dass der Wert der Konzessionen als Ergebnis des Spiels der Marktkräfte erst am Ende der Versteigerung feststehen wird", so Univ. Prof. Dr. Heinrich Otruba, Sprecher der Telekom-Control-Kommission.

Meilensteine für die Zuteilung von UMTS/IMT-2000 Frequenzen

Die Ausschreibungsfrist läuft vom 10.7.2000 bis zum 13.9.2000. Eine Auktion zur Ausscheidung verbundener Unternehmen wird - sofern er-forderlich - im Oktober 2000 stattfinden. Die Durchführung des Versteigerungsverfahrens startet im November, die Frequenzzuteilung an die "Gewinner" erfolgt binnen 14 Tagen nach Ende des Versteigerungsverfahrens.

Die Ausschreibungsunterlagen sind auf der Homepage der Regulierungsbehörde abrufbar.