Telekom-Control-Kommission: Carrier Preselection tritt ab sofort in Kraft

Carrier Preselection tritt ab sofort in Kraft

Pressemitteilung vom 09.03.2000

Mehrmonatiges Streitschlichtungsverfahren endet durch Spruch der Telekom-Control-Kommission

Die Telekom-Control-Kommission hat in ihrer Sitzung vom 7. März 2000 angeordnet, dass die Telekom Austria AG als Teilnehmernetzbetreiber den alternativen Netzbetreibern Tele2 Telecommunication Services GmbH, Colt Telecom Austria GmbH, Connect Austria Gesellschaft für Telekommunikation GmbH, max.mobil Telekommunikation Service GmbH und der UTA Telekom AG ab sofort Verbindungsnetzbetreibervorauswahl (Carrier Preselection) anzubieten hat. Mit dem Entscheid der Telekom-Control-Kommission werden nun die alternativen Netzbetreiber der TA hinsichtlich des Wahlverhaltens gleichgestellt. Die Regelung umfasst die Bereiche Rufe zu internationalen Rufnummern, Rufe zu privaten Netzen, Rufe zu mobilen Netzen sowie den Rufnummernbereich 05. Pro Umstellung (pro Kunde) haben die alternativen Netzbetreiber der TA die einmalige Gebühr von ATS 94,62 (exkl. Ust.) bzw. EURO 6,88 (exkl. Ust.) zu entrichten.

Betreiber und Kunden profitieren

Um aus dem Netz der TA in das Netz eines alternativen Betreibers zu gelangen, war es für den Endkunden bisher erforderlich, einen vierstelligen Code (10xx) vorzuwählen. Ist der Endkunde bei einem alternativen Betreiber "preselected", kann er ab sofort ohne Vorwahl des entsprechenden Codes zum gewünschten Teilnehmer durchwählen. Durch Vorwahl einer kurzen Kennzahl läßt sich die Carrier Preselection für einen einzelnen Ruf jedoch nach wie vor aufheben, die Möglichkeiten des Call by Call - also auch andere Betreiber zu verwenden - bleibt daher für den Kunden weiterhin bestehen.

Eine Übergangsgregelung gibt es derzeit noch bei Ortsgesprächen. Die Realisierung der Carrier Preselection erfolgt für Ortsgespräche in zwei Etappen: Innerhalb des eigenen Ortsnetzes sind Gespräche über einen anderen Betreiber noch bis einschließlich 31. Dezember 2000 mit Vorwahl der Orts-nummernkennzahl durchzuführen. Ab 1. Jänner 2001 fällt auch diese Vorwahl für Ortsgespräche.

"Die Telekom-Control-Kommission hat mit diesem Beschluss einen weiteren Schritt in Richtung chancengleichen Wettbewerbs für alle Marktteilnehmer gesetzt", kommentiert Prof. Dr. Heinrich Otruba, Geschäftsführer der Telekom-Control GmbH, die Anordnung der Telekom-Control-Kommission. "Die TA ist darüber hinaus verpflichtet, Carrier Preselection allen alternativen Betreibern zu den gleichen Bedingungen anzubieten. Das Angebot der alternativen Verbindungsnetzbetreiber gewinnt damit an Attraktivität, der Endkunde weiter an Komfort."