Telekom-Control-Kommission informiert: Telekom Austria zieht Antrag auf Ausgleich von Universaldienstkosten für 1999 zurück Pressemitteilung vom 08.10.2002 Am 20.12.2001 brachte Telekom Austria bei der Telekom-Control-Kommission einen Antrag auf Erstattung von Universaldienstkosten auf Basis des § 29 TKG ein. Bevor das umfangreiche Prüfverfahren der Telekom-Control-Kommission zum Abschluss gebracht werden konnte, zog Telekom Austria am 04.10.2002 den Antrag zurück. Eine Entscheidung über die Berechtigung und die Höhe eines allfälligen Ausgleichs für angefallene Universaldienstkosten im Jahr 1999 wurde daher seitens der Telekom-Control-Kommission nicht mehr getroffen. Telekom Austria hat sich jedoch ausdrücklich vorbehalten, einen neuerlichen Antrag für 1999 einzubringen.