KommAustria erteilt bundesweite Hörfunkzulassung an Kronehit

11 Privatradio-Zulassungen verschmelzen zu einem bundesweiten Anbieter - Rund 64 Prozent technische Reichweite - Sendebetrieb ist bis spätestens 17.01.2005 aufzunehmen

Pressemitteilung vom 07.12.2004

 

Mit 6. Dezember 2004 erteilte die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) der Kronehit RadiobetriebsgmbH die erste Zulassung für die Veranstaltung von bundesweitem privatem Hörfunk. Die bundesweite Zulassung entsteht durch die Übertragung der Einzelzulassungen von insgesamt elf Hörfunkveranstaltern des Kronehit-Verbundes mit ihren 28 Übertragungskapazitäten an die neu gegründete Kapitalgesellschaft Kronehit RadiobetriebsgmbH.

Die rechtliche Basis für die Erteilung einer bundesweiten Zulassung für privaten terrestrischen Hörfunk bildet die mit 1. August 2004 in Kraft getretene Novelle zum Privatradio-Gesetz (PrR-G). Im Zeitraum bis zum 30. April 2005 können bestehende Hörfunkveranstalter erstmals ihre Zulassungen an eine gemeinsame Gesellschaft übertragen, wenn sie damit eine technische Reichweite von mehr als 60 Prozent der österreichischen Bevölkerung aufweisen. Die ursprünglichen Zulassungen erlöschen mit der Rechtskraft des neuen Bescheides.

Das Programm ist ein 24 Stunden-Vollprogramm im Adult Contemporary Format (AC-Format), welches unter der Bezeichnung „Kronehit“ verbreitet wird und sich als Unterhaltungssender für erwachsene Österreicherinnen und Österreicher versteht. Neben den Programmschwerpunkten Musik, unterhaltende Information aus Österreich und der Welt sowie zielgruppenrelevanter Content (Sport, Veranstaltungen, etc.) beinhaltet das Programm auch Serviceanteile (z.B. Wetter- und Verkehrsinformationen).

Auf Basis des nunmehr veröffentlichten Bescheides der KommAustria werden folgende Gebiete mit dem Programm von Kronehit versorgt werden: Die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland, darüber hinaus Salzburg Stadt und Innsbruck Stadt, die Stadt Linz sowie Teile der Bezirke Linz Land, Perg, Vöcklabruck, Gmunden, Wels Land, Schärding, Grieskirchen, Ried im Innkreis und Braunau am Inn. Darüber hinaus die Stadt Villach und Teile des Bezirkes Villach Land sowie die Bezirke Zell am See, Tamsweg, St. Johann im Pongau, Hallein und Kitzbühel.

Mit diesem Versorgungsgebiet erreicht das Programm von Kronehit rund 64 Prozent der österreichischen Bevölkerung.

Gemäß § 28b Abs. 2 letzter Satz PrR-G wurde festgelegt, dass der Sendebetrieb im Rahmen der bundesweiten Hörfunkzulassung bis spätestens 17.01.2005 aufzunehmen ist.

Der Zulassungsbescheid kann unter dem folgenden Link abrufbar.

 

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