TKK führt weitere Sachverhaltsermittlungen im Verfahren K9/98 durch

Pressemitteilung vom 07.10.2003

Mit Erkenntnis vom 09.09.2003 hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK) vom 10.08.1998 (K 9/98-85) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben und ausgesprochen, dass der Sachverhalt in einem wesentlichen Punkt einer Ergänzung bedarf. Mit dem gegenständlichen Bescheid war eine Frequenzzuteilung im Umfang von 2x5 MHz aus dem Frequenzbereich GSM 1800 an Mobilkom erfolgt.

Konkret ist nun vor allem zu erheben, ob die von der Mobilkom für ihre GSM 900-Lizenz – einschließlich der später ohne Aufzahlung erfolgten Zuteilung von Frequenzen – bezahlte Gebühr unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit der von Connect entrichteten Gebühr gleichwertig ist.

Es wurde nunmehr die Fortführung des Ermittlungsverfahrens beschlossen, wobei die Telekom-Control-Kommission um eine beschleunigte Durchführung des Verfahrens bemüht ist. Detaillierte Informationen einschließlich Rechtsauskünfte, die sich auf dieses Verfahren beziehen, können erst nach Abschluss des Verfahrens erteilt werden.