Telekom-Control GmbH kritisiert überraschende Änderung der Nummerierungsverordnung

Pressemitteilung vom 20.02.2001

Bezugnehmend auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 20. Februar 2001 hält die Telekom-Control aufgrund von zahlreichen Anfragen folgendes fest: Die mit 20. Februar 2001 veröffentlichte Verordnung "Änderung der Nummerierungsverordnung (NVO)" die mit 1. März in Kraft treten soll, ist für die Telekom-Control GmbH in der vorliegenden Form eine Überraschung.

Die Telekom-Control hält eine langfristige Umstellung des Nummerierungsplanes durchaus für sinnvoll. Regulierungsseitig ist dagegen kein Einwand zu erheben, im Gegenteil, bereits 1999 wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium und den Betreibern im Rahmen eines speziellen Projektes der Ablauf der Nummernumstellung geplant und positiv verabschiedet, allerdings unter der Voraussetzung, dass die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt und die organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dann bringt eine Umstellung durchaus eine Reihe von Vorteilen: Dazu zählen allen voran eine verbesserte Transparenz des Rufnummernraums, eine Trennung von geografischen Rufnummern und Diensterufnummern und die Möglichkeit zur uneingeschränkten Nummernportabilität.

Ohne entsprechende Vorkehrungen und ohne vorhergehende Abstimmung mit den Marktteilnehmern, ist dieses Vorhaben allerdings äußerst problematisch, zumal es sich um ein Projekt nationaler Tragweite (betroffen sind alle Österreicher: Konsumenten, Unternehmungen und Telekom-Betreiber) handelt. "Die Verordnung wurde ohne Begutachtungsphase in Kraft gesetzt", so Univ. Prof. Dr. Heinrich Otruba, Geschäftsführer der Telekom-Control GmbH.

Als besonders kritisch sind überdies Passagen zu betrachten, die direkte Eingriffe in die freie Preisgestaltung auf den Telekommunikations-märkten darstellen. Andere Punkte, die nicht direkt mit der Umstellung des Nummernplanes zusammenhängen, können zu kontraproduktiven Eingriffen in das Marktgeschehen führen.

Die TKC prüft gegenwärtig die vorliegende Verordnung. Eine detaillierte Darstellung der vorgenommenen Änderungen und deren Auswirkungen werden in Kürze veröffentlicht.