Frequenzvergabe der 3. Mobilfunkgeneration in Österreich

Telekom-Control-Kommission steckt regulatorische Rahmenbedingungen ab

Pressemitteilung vom 06.06.2000

In ihrer Sitzung vom 5. Juni 2000 hat sich die Telekom-Control-Kommission für die Frequenzvergabe der 3. Mobilfunkgeneration auf folgende regulatorische Rahmenbedingungen, wie sie voraussichtlich am 3. Juli 2000 in den Ausschreibungsbedingungen festgelegt werden, geeinigt:

Das Vergabeverfahren ist gemäß TKG zweistufig. Im ersten Schritt werden alle Antragsteller in Hinblick auf die Erfüllung der notwendigen technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft. In der Stufe zwei erfolgt eine Versteigerung.

Vier bis sechs Konzessionen sind möglich

Die Telekom-Control-Kommission hat entschieden, die Zahl der Konzessionen nicht selbst festzulegen, sondern diese Entscheidung dem Markt zu überlassen. Die Auktion wird in Form eines offenen, simultanen, aufsteigenden Mehrrundenverfahrens mit zwei Abschnitten organisiert.

Als Grundausstattung werden im ersten Abschnitt 12 Frequenzpakete à 2x5 MHz aus dem gepaarten Bereich versteigert. Um eine Konzession zu erhalten, müssen die Bieter im ersten Abschnitt zumindest zwei Frequenzpakete erwerben, können jedoch nur maximal drei Pakete ersteigern. Erst im Laufe der Auktion wird sich somit die Anzahl der Konzessionen herauskristallisieren: demgemäß sind vier bis sechs Konzessionen möglich.

“Sämtliche Spekulationen über das Vergabeverfahren und die Anzahl der Konzessionen in Österreich sind hinfällig. Basierend auf dem einfachen ökonomischen Gesetz sind Angebot und Nachfrage die Determinanten für die Anzahl der in Österreich zu vergebenden IMT-2000/UMTS-Lizenzen”, kommentiert Univ.-Prof. Dr. Heinrich Otruba in seiner Funktion als Sprecher der Telekom-Control-Kommission die Entscheidung der Kommission.

Die erfolgreichen Bieter des ersten Abschnittes können als Zusatzausstattung insgesamt 25 MHz (5 Pakete à 5 MHz) aus dem ungepaarten Bereich bzw. jene Pakete aus dem gepaarten Bereich, die im ersten Abschnitt allenfalls nicht vergeben wurden, ersteigern.

Weitere Details

Zugelassen sind alle Standards der IMT-2000 Familie. Das bedeutet, dass die Bewerber alle im Rahmen dieses Konzeptes liegenden Mobilkommunikationssysteme der 3. Generation (3G) darunter fällt auch UMTS einsetzen dürfen.

Das Konzessionsgebiet erstreckt sich auf das Bundesgebiet der Republik Österreich, die Konzessionsdauer wurde mit 20 Jahren ab Konzessionserteilung festgesetzt.

Versorgungspflichten werden den Konzessionsinhabern im international üblichen Ausmaß (inklusive Pönale) auferlegt: Bis zum Ende des Jahres 2003 ist ein Versorgungsgrad von 25% der Bevölkerung und bis Ende 2005 50% nachzuweisen, wobei Trägerdienste mit mindestens 144 kbit/s erbracht werden müssen.

Für die Errichtung einer eigenen Infrastruktur wurde in Übereinstimmung mit den Versorgungspflichten ein Mindestausmaß festgelegt. Für die Mitbenutzung von Antennentragemasten ist im TKG ein Anspruch festgelegt. Die Telekom-Control-Kommission sieht es als zulässig, wenn mehrere Netzbetreiber Antennen gemeinsam benutzen. Das dahinterliegende Netz mit den Kernfunktionalitäten des Mobilnetzes ist von jedem selbst zu betreiben. Über die Versorgungspflichten hinaus wird den IMT-2000 Betreibern die Möglichkeit eingeräumt, auf breiter Basis gemeinsam Infrastruktur zu nutzen.

National Roaming verpflichtend

National Roaming wird wie in der TKG-Novelle vorgesehen als Konzessionsauflage für GSM-Betreiber, die eine 3G-Lizenz ersteigern, verpflichtend eingeführt. Von einem Neueinsteiger darf National Roaming höchstens vier Jahre ab Mindestausbau des eigenen Netzes (d.h. bei einem Versorgungsgrad von 20%) in Anspruch genommen werden.

Zum weiteren Zeitplan der Vergabe

Wie bereits in einer früheren Aussendung bekannt gegeben, sind die detaillierten Ausschreibungsbedingungen in Übereinstimmung mit den Grundsatzentscheidungen bereits in Ausarbeitung und werden voraussichtlich am 3. Juli 2000 beschlossen. Nach der gesetzlich danach noch erforderlichen Zustimmung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie wäre eine Veröffentlichung der Ausschreibung in der ersten oder zweiten Juliwoche möglich.

Nach Ablauf der zweimonatigen Bewerbungsfrist werden die eingelangten Anträge gemäß § 15 Abs 2 TKG daraufhin zu überprüfen sein, inwieweit die grundsätzliche Eignung der Bewerber gegeben ist. Die tatsächliche Versteigerung wird anschließend nach derzeitigem Plan im November dieses Jahres – beginnen.