Pressehintergrundgespräch 6. März 2000

Medienbehörde, Arbeitsprogramm 2000, UMTS/IMT-2000

Pressemitteilung vom 06.03.2000

 

Thema Medienbehörde

Die vom Regierungsprogramm ausgelösten Mutmaßungen rund um die Etablierung einer umfassenden Medienbehörde eröffnen für interessierte Beobachter mehrere Optionen:

Geht man vom (technologiegetriebenen) Phänomen der Konvergenz aus, so stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit einer Regulierung, die keinen Unterschied zur Technologieplattform macht. Wird ein solcher "Konvergenzregulator" angestrebt, ist es naheliegend, in Übereinstimmung mit den Überlegungen des Communications Review 1999 der EU, den Telekom-Regulator zum Konvergenzregulator auszubauen. Die Telekom-Control GmbH würde sich bei einer ausschließlichen Konzentration auf Fragen des Netzzugangs, der Lizensierung und der Verwaltung öffentlicher Ressourcen als Communications Regulator anbieten. Conditio sine qua non für eine solche Vorgehensweise wäre eine strikte Trennung zwischen Technologie und Content.

Käme es - wie derzeit in der politischen Diskussion angedeutet - zu einer Zusammenlegung von Inhalts- und Technologieregulierung, so hieße das das Ende einer ausschließlich sachorientierten Regulierungstätigkeit für den gesamten Kommunikationsmarkt in Österreich. Eine Politisierung der bislang sachlich getriebenen Regulierungsarbeit wäre wohl unabwendbar. Im übrigen stünde eine solche Vorgangsweise im diametralen Widerspruch zum Communications Review 1999. Selbst ein partielles Zusammenrücken von Infrastrukturregulierung und Inhaltsregulierung würde in politische Einflussnahmen unter Entwicklung einer ungeheuren Dynamik münden.


Thema Arbeitsprogramm 2000

Das Arbeitsprogramm 2000 der Telekom-Control GmbH wurde dem Aufsichtsrat am 29. Februar 2000 präsentiert und einstimmig genehmigt. Der Businessplan ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Telekom-Control GmbH in Verfahren vor der Telekom-Control-Kommission dem Vorsitzenden der Kommission weisungsgebunden ist sowie in 95% aller Fälle antragsgestützt agiert, also nicht von sich selbst aus tätig werden kann.

Neben einer Erneuerung des Regelwerks der Zusammenschaltung im Festnetz sind für 2000 entscheidende Impulse für den breitbandigen Zugang in das Internet vorgesehen. Aus regulatorischer Sicht wird das laufende Geschäftsjahr im Zeichen des "Zugangs zum Internet" stehen.
Anknüpfend an die 1999 gefällte Schlüsselentscheidung zur Terminierung in Mobilnetzen wird ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Regulators in der Überprüfung der Kostenrechnungssysteme der Mobilfunkbetreiber liegen. Vorbehaltlich entsprechender gesetzlicher Änderungen sind einige große Auktionen vorgesehen. Neben TETRA- und WLL-Auktionen sollen regionale Mobil-funklizenzen im GSM-1800-Bereich vergeben werden und die optimale wirtschaftliche Ver-wertung der Frequenzen für den Betrieb von Mobilfunknetzen der dritten Generation erfolgen. Weitere Arbeitsschwerpunkte werden in den Bereichen Entbündelung, Allgemeine Geschäfts-bedingungen, Numerierung, Universaldienst und Wettbewerbs-kontrolle gesetzt. Darüber hinaus wird die Telekom-Control GmbH in Zusammenwirken mit dem Bundesministerium auf nationaler und europäischer Ebene bei der Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens ihre Expertise aktiv einbringen.


Thema IMT 2000

Die Frequenzvergabe für Mobilfunksysteme der 3. Generation (IMT 2000) wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG §20ff) durch eine Versteigerung erfolgen. Unter der Prämisse, dass der Nationalrat die TKG-Novelle, die die Basis für die Lizenzvergabe darstellt, noch vor dem Sommer verabschiedet, kann die TKC das Auktionsdesign entwickeln und die Auktionierung des Frequenzspektrums noch im Jahr 2000 erfolgen.

In Österreich steht laut Frequenznutzungsverordnung der gesamte für den terrestrischen Teil vorgesehene Frequenzbereich von 155 MHz mit 1.1. 2002 für Mobilfunksysteme der 3. Generation zur Verfügung. Die Frequenzbänder sind bereits reserviert und liegen in ähnlicher Form wie GSM 900-Frequenzen und GSM 1800-Frequenzen bereit. Die Verwaltung der Frequenzen obliegt dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur. Der regulatorische Rahmen, über den die Telekom-Control-Kommission zu entscheiden hat, umfaßt u.a. Anzahl und Dauer der Konzessionen bzw. Stückelung der Frequenzpakete, Flächen-versorgungsauflagen, national roaming für Neueinsteiger auf GSM-Netzen sowie das Angebot von Diensten und den Netzzugang.

Vergabemodus: Mehrrundenverfahren

Die Vergabe der Frequenzen erfolgt durch ein aufsteigendes Mehrrundenverfahren (englische Auktion), in dem die Teilnehmer die Möglichkeit haben, ihr Angebot nachzubessern. Die Auktion endet, wenn kein neues Gebot abgegeben wird. Für ein Mehrrundenverfahren spricht weiters die Risikominimierung für die Bieter, da Spekulationen unmöglich sind und der winner's curse, das ist die Überschätzung des Wertes eines Auktions-gegenstandes, ausgeschlossen ist.

Auktionierung versus Beauty Contest

Laut Europäischem Recht darf bei der Vergabe von Lizenzen keinerlei Diskriminierung von Neuanbietern erfolgen, das Verfahren muß den
Ansprüchen der Objektivität und Transparenz in allen Punkten genügen. Diesen Anforderungen entspricht das Instrument der mehrstufigen Auktion optimal, da hier sehr wohl viele Elemente eines Beauty Contests einfließen. Letztlich bestimmt der effizienteste Bieter den Marktwert einer Konzession und erhält den Zuschlag. Bei einem Beauty Contest wäre die Gewichtung der Kriterien der Business Pläne problematisch, ein Vergleich daher nicht wirklich möglich. Weiters wären die Ergebnisse von Beauty Contests beim Höchstgericht anfechtbar und können zu enormen Verzögerungen bei der Frequenzvergabe führen.