Telekom-Control-Kommission: Entscheidungen um die "Letzte Meile" gefallen Kosten für Zugang zum Teilnehmeranschluß öS 170 pro Monat - Breitbandige Dienste werden ebenfalls entbündeltPressemitteilung vom 05.07.1999 Die Telekom-Control-Kommission hat in ihrer Sitzung vom 2. Juli 1999 festgestellt, daß die Telekom Austria grundsätzlich allen alternativen Telekom-Unternehmen den Zugang zur Teilnehmeranschlußleitung - sprich den direkten Zugang zum Kunden - anbieten muß. Dieser Anspruch besteht nicht nur für den Bereich der Sprachtelefonie. Die Telekom Austria muß die sogenannte "letzte Meile" zum Kunden auch dann vermieten, wenn dort breitbandige Dienste über hochbitratige Leitungen, wie zum Beispiel ein besonders schneller Internet-Zugang oder Video on demand, dem Endkunden angeboten werden sollen. Die Kosten, die ein alternativer Telekom-Anbieter für diese sogenannte "last mile" begleichen muß, liegen bei öS 170 (exkl. USt) pro Monat und Kunde für die übliche Doppel-Kupferleitungen unabhängig von der eingesetzten Übertragungsleistung. Einmalig hingegen ist die "Übernahmezahlung" pro Kunde von öS 750 (exkl. USt). "Diese Preise gelten nicht für den Endkunden. Sie sind eine Art 'Abschlagszahlung', die ein alternativer Netzbetreiber an die Telekom Austria für die Arbeiten im Zuge der Überlassung eines Kunden bzw. seines Anschlusses leisten muß", erläutert Univ. Prof. Dr. Heinrich Otruba, Geschäftsführer der Telekom-Control GmbH und Sprecher der Telekom-Control-Kommission. Ein weiterer wesentlichen Punkt in der Entscheidung betraf die "Kollokation", die kostenpflichtige Benutzung eines separaten Raumes in den Vermittlungsstellen der Telekom Austria. Für die Entbündelung - das "Entdrahten" der bisherigen Leitungen und das Neuanschließen - muß sich ein alternativer Netzbetreiber in unmittelbarer physischer Nähe zu den Räumlichkeiten der Telekom Austria befinden. "Daß hier primär Räume der Telekom Austria zu Bedingungen und Preisen des Marktes bereitzustellen sind, hat die Telekom-Control-Kommission in ihrem Bescheid definitiv festgelegt", so Otruba. Sollte dieser Zugang nicht möglich sein, so muß die Telekom Austria einer Ersatzlösung zustimmen. "Freie Wahl für den österreichischen Telefonkunden" Daß unmittelbar nach der Entscheidung in Sachen Entbündelung die Tarife im Festnetz stark sinken werden, wird von Experten der Telekom-Control eher bezweifelt. Hauptstoßrichtung dieses Bescheides ist es, den Kunden die generelle Möglichkeit des Wechsels von der Telekom Austria zu einem der neuen Telekom-Unternehmen zu bieten. "Mit der heutigen Entscheidung ist die Wahlfreiheit des österreichischen Telefonkunden endgültig Realität", stellt Otruba die Bedeutung klar. "Ab sofort besteht die theoretische und praktische Möglichkeit, den Telefonanschluß von einem der Betreiber im österreichischen Markt je nach seinen Bedingungen zu beziehen". Die österreichischen Telefonkunden behalten dennoch bei einem Wechseln des Betreibers ihre Telefonnummer. Nachdem die bilateralen Verhandlungen zwischen der Telekom Austria und dem Verband Alternativer Telekom-Anbieter im Winter erfolglos abgebrochen worden war, hatte die Telekom Austria am 11. März 1999 einen Antrag zur Streitschlichtung bei der Telekom-Control eingebracht. Die UTA, Connect Austria und Telekabel waren als Verfahrensparteien beteiligt. Der Bescheid der Telekom-Control-Kommission gilt bis 30. September 2000.