RTR warnt: Roaming wird im Europäischen Wirtschaftsraum zwar billiger – aber es gibt einige kleine Stolpersteine! Sich vorab beim Betreiber erkundigen, kann jedenfalls Ärger und Kosten sparenPressemitteilung vom 05.07.2017 „Die neuen Roamingregeln, die seit 15. Juni in Kraft sind, bringen für alle Kundinnen und Kunden ein erhebliches Einsparungspotenzial mit sich. Aus vielen Anfragen erkennen wir jedoch, dass der Grundsatz ‚Roam like at Home‘, also ‚telefonieren wie zu Hause‘ oftmals zur Verunsicherung führt“, informiert Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. Wo gilt die „Roam like at Home“ und wo nicht? Die Roamingregeln gelten ausschließlich im Europäischen Wirtschaftraum (EWR). Das sind die EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Roamingregeln gelten nicht im Nachbarland Schweiz und in Drittstaaten. Daher Achtung: Urlaubt man beispielsweise in der Schweiz, in der Türkei oder in Amerika, kann die Nutzung des Handys nach wie vor zu überraschend hohen Telefonrechnungen führen. Ebenso ist das Roaming auf Kreuzfahrtschiffen ausgeschlossen, wenn man das Boardnetz des Schiffes nutzt. Welche Leistungen umfasst „Roam like at Home“? Es sind Datenverbindungen, Telefonate und SMS umfasst: Für Datenverbindungen ist die End-Destination irrelevant. Bei SMS und Telefonaten sind Roamingverbindungen zu Staaten außerhalb des EWR („EWR-Drittstaaten“) allerdings nicht umfasst. Für einen österreichischen Urlauber in Italien bedeutet das, dass Verbindungen nach Österreich, innerhalb Italiens und von Italien in ein anderes EWR-Land wie eine Verbindung im Inland (also in Österreich) verrechnet werden. Weiterhin keine Entgeltschranken für Roamingverbindungen gibt es in Nicht-EWR-Ländern, also z.B. für eine Verbindung von Italien in die USA. Ebenso sind „normale“ Auslandsverbindungen nicht umfasst, also z.B. ein Telefonat eines österreichischen Mobilfunkkunden von Österreich nach Italien. Dasselbe Telefonat z.B. für einen italienischen Mobilfunkkunden wäre hingegen wiederum erfasst. Müssen Betreiber Roaming anbieten? Die Antwort ist nein. Roaming kann seitens des Betreibers vertraglich teilweise oder ganz ausgeschlossen werden. Daher ist es empfehlenswert, sich vor einem Auslandsaufenthalt zu erkundigen, ob man einen Vertrag, der Roamingleistungen beinhaltet, abgeschlossen hat. Im schlimmsten Fall kann man dann vom Ausland aus weder telefonieren noch SMS versenden. „Man sollte sich über diese grundsätzlichen Rahmenbedingungen im Klaren sein, bevor man sich mit den weiteren, teils sehr komplizierten Regeln zu Roaming weiter beschäftigt.“, sagt Gungl und empfiehlt abschließend, sich vor einem Auslandaufenthalt in jedem Fall bei seinem Betreiber über die Details seines eigenen Vertrages zu informieren. Ausführliche Informationen zu Roaming sind auf der Website der Regulierungsbehörde unter https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_RoamingEU veröffentlicht.