Ausschreibung weiterer Mobilfunkkonzessionen im Dezember 98

Erstmals auch nicht bundesweite Konzessionen im DCS 1800 Bereich vergeben - Telekom-Control startet mit dem Konsultationsverfahren

Pressemitteilung vom 04.11.1998

Die Ausschreibung für die vierte bundesweite Mobilfunkkonzession im Frequenzbereich DCS 1800 für Österreich sowie für einige nicht bundesweite Konzessionen wird noch heuer, und zwar in der dritten Dezemberwoche durchgeführt. Verantwortlicher Consulter ist das Unternehmen Deloitte & Touche. Als ersten Schritt zur Ausschreibung lädt die Telekom-Control GmbH ab sofort interessierte Personen bzw. Organisationen ein, zu wesentlichen Punkten der  bevorstehenden Konzessionsvergaben Stellung zu nehmen. Ein entsprechender Aufruf erfolgt auch international.

"Mit diesem Konsultationsverfahren soll der interessierten Öffentlichkeit und all jenen, die sich möglicherweise an der Auktion beteiligen möchten, die Möglichkeit gegeben werden, ihre Ansichten mitzuteilen. Insbesondere zu Fragen des Auktionsdesigns und der Konzessionsauflagen", so Univ. Prof. Dr. Heinrich Otruba, Geschäftsführer der Telekom-Control GmbH. Die Telekom-Control-Kommission wurde vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr mit der Ausschreibung betraut; die Vorbereitung der Ausschreibung wird von der Telekom-Control GmbH durchgeführt.

Alle inhaltlichen Fragen, die für das weitere Vorgehen bei der Ausschreibung wesentlich sind, können Interessierte entweder direkt bei der Telekom-Control anfordern oder auf der Homepage der Telekom-Control erhalten. Die Antworten müssen bis 20. November 1998 eingelangt sein.

Erstmals auch nicht bundesweite Konzessionen

Mit der bevorstehenden Ausschreibung werden erstmals neben der dann zweiten bundesweiten Mobilfunkkonzession im Frequenzbereich DCS 1800 auch nicht-bundesweite, sprich regionale Mobilfunk-
konzessionen vergeben.

Für die zweite bundesweite DCS 1800 Konzession ist ein Spektrum von 14,6 MHz (73 Kanäle) vorgesehen, für die regionalen Konzessionen 15,8 MHz (79 Kanäle). Im Konsultationsverfahren der Telekom-Control GmbH  gilt das Interesse besonders der Einschätzung der regionalen Gliederung der nicht bundesweiten Konzessionen.

 "Die Vergabe der Konzessionen wird wie geplant im ersten Quartal des nächsten Jahres stattfinden", bestätigt Otruba. Die Konzessionen werden an Antragsteller vergeben, die die Voraussetzungen nach dem Telekommunikationsgesetz (§15 Abs2 TKG) erfüllen, wie insbesonders die Sicherstellung der  Qualität und Versorgungspflicht. Auch für die Vergabe der nicht bundesweiten Konzessionen gelten die  Voraussetzungen, wie Finanzkraft und Erfahrungen im Telekombereich, oder verwandten Geschäftsbereichen.