Sonderaktion der TA mit Schnurlostelefonen: TKK gibt Hinweise für die Unterdrückung der Verbindungsnetzbetreibersperre durch Drücken der "R-Taste"

Wie kann die Sperre für Call by Call Gespräche und Preselection umgangen werden? - Irrefrührende Produktinformation durch die Telekom Austria - Kein Missbrauch gemäß § 34 TKG - TKK stellt Verfahren ein

Pressemitteilung vom 04.11.2002

Die Telekom Austria (TA) verkauft seit längerem günstige Schnurlostelefone, mit denen - wie sich erst jetzt heraus stellte - auch über alternative Netze telefoniert werden kann. Wird eine bis dato unbekannte Funktion des Endgerätes ausgelöst, kann die Verbindungsnetzbetreibersperre aufgehoben werden:

Wie kann die Sperre für Call by Call Gespräche und Preselection umgangen werden?

Wird durch den Benutzer eines solchen Endgerätes (Siemens Flexitel FT 400) die Signaltaste ("R-Taste") am Schnurlostelefon rund eine Sekunde lang gedrückt, kommt es zur Unterdrückung der automatischen Wahl der Ziffernfolge "1001". Erscheint nach dieser Sekunde ein "P" am Display des Telefons, kann man sofort durch Eingabe der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl 10xx (Call by Call Gespräche) über das Netz eines alternativen Betreibers telefonieren. Das Gerät wählt allerdings erst nach einer Verzögerung von ca. 3 Sekunden. Ist man bei einem Betreiber "preselected", ist es ausreichend, die "R-Taste" zu drücken, das Gespräch wird dann automatisch über den "vorausgewählten" Betreiber geführt.

Es ist daher - entgegen den Angaben der Telekom Austria auf der Verpackung der Schnurlostelefone - sehr wohl möglich, über alternative Netzbetreiber zu telefonieren.

Irrefrührende Produktinformation durch die Telekom Austria

Durch die Informationen auf der Verpackung

1. "Nur zum Betrieb und für Verbindungen über das Netz von Telekom Austria geeignet" sowie
2. "Für Call by Call sowie für Carrier Preselection nicht geeignet"

wird der Eindruck erweckt, dass bei Verwendung dieser Endgeräte kein Verbindungsnetzbetrieb möglich ist. Auf die Möglichkeit der Umgehung der "Verbindungsnetzbetriebssperre" durch das einfache Drücken einer Taste werden die Kunden nicht hingewiesen. Nach Ansicht der Telekom-Control-Kommission ist daher im vorliegenden Fall insbesondere ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu Lasten der Endkunden wie auch der Wettbewerber der Telekom Austria nicht von vornherein auszuschließen.

Kein Missbrauch gemäß § 34 TKG - TKK stellt Verfahren ein

Ein in diesem Zusammenhang anhängiges Verfahren gemäß § 34 TKG wurde mit Beschluss der Telekom-Control-Kommission vom 30. Oktober 2002 eingestellt. Die Telekom-Control-Kommission konnte keinen telekommunikationsrechtlichen Missbrauch (Diskriminierung) durch die Telekom Austria feststellen, da - wie oben beschrieben wurde - der Endkunde mit dem Siemens Flexitel FT 400 Call by Call Gespräche führen kann bzw. Preselection möglich ist. Die Telekom-Control-Kommission geht davon aus, dass die Telekom Austria ihre Kunden von dieser Möglichkeit entsprechend informieren wird.