Festnetz-SMS-Schnurlos-Endgeräte der TA: TKK prüft Vorliegen einer Diskriminierung Pressemitteilung vom 03.12.2002 Die Telekom-Control-Kommission (TKK) beschloss, jene Endgeräte mit dem Feature "Versand von SMS via Festnetz", die von der Telekom Austria (TA) derzeit beworben und verkauft werden, auf Vorliegen eines Diskriminierungstatbestandes (Verstoß gegen § 34 TKG) zu überprüfen. Im Zuge des Verfahrens wird nun geklärt, ob bei diesen Schnurlos-Endgeräten eine Entsperrmöglichkeit vorhanden ist, die für Endkunden den Versand von SMS sowie das Telefonieren auch über alternative Anbieter ermöglicht. Sollte das Entsperren der Schnurlos-Endgeräte nicht möglich sein, ist nach Ansicht der TKK von einem Verstoß gegen § 34 TKG auszugehen. Ergänzende Stellungnahme zum Antrag beim Kartellgericht nach § 37 KartG (Kartellgesetz) Parallel zu dieser Überprüfung gemäß § 34 TKG bringt die TKK beim Kartellgericht eine ergänzende Stellungnahme zu einem bereits erfolgten Antrag der TKK ein, da die Telekom Austria aus Sicht der TKK gegen kartellrechtliche Vorschriften (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung) zu Lasten der Endkunden sowie der Mitbewerber der Telekom Austria verstößt. Das Kartellgericht kann in weiterer Folge der Telekom Austria auferlegen, den Missbrauch abzustellen. TKK nimmt "Sonderaktionen" der TA genauer unter die Lupe Die TKK stellt in Aussicht, künftige "Sonderaktionen" der Telekom Austria ebenfalls auf Verletzung des § 34 TKG und insbesondere auch auf Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften zu überprüfen.