Dreieinhalb Jahre Regulierungstätigkeit der TKC - Von Frequenzvergabe bis hin zur Rufnummernverwaltung Zusammenschaltungsentgelte und Auswirkungen auf das Tarifgefüge - Entbündelungsentscheidungen für ANBs - Carrier Preselection bei alternativen Anbietern möglich - Uneingeschränkte Betreiberportabilität seit März 2000 - Frequenzvergabeverfahren GSM, TETRA, UMTS und WLL - Rufnummernverwaltung - Streitschlichtung - Anzahl der Endkundenbeschwerden steigend - Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen - RTR-GmbH - zuständig für die Bereiche Telekommunikation und RundfunkPressemitteilung vom 02.04.2001 Nach dreieinhalb Jahren Regulierungstätigkeit für den österreichischen Telekommunikationssektor hört die Telekom-Control GmbH (TKC) per 31. März 2001 gemäß § 5 Abs 2 KommAustria Gesetz (KOG) formal zu bestehen auf und geht in die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) über. "Neben der Telekom-Control-Kommission bildete die TKC den zweiten Pfeiler der Telekom-Regulierung in Österreich", blickt Univ. Prof. Dr. Heinrich Otruba, Geschäftsführer der TKC, zurück. Das Spektrum der Regulierungstätigkeit, das mit 1. April 2001 im wesentlichen von der Abteilung Telekommunikation der RTR-GmbH übernommen wird, reichte von der Abwicklung von Frequenzvergabeverfahren über die Feststellung der Marktbeherrschung bis hin zur Endkundenstreitschlichtung oder Rufnummernverwaltung. Zusammenschaltung - zentrale Bedeutung für den Wettbewerb Die Zusammenschaltung von Telekommunikationsnetzen stellt für die Liberalisierung des TK-Marktes die wichtigste Form des Netzzugangs dar. Durch die Zusammenschaltung von TK-Netzen wird die Kommunikation von Kunden, die an verschiedenen Netzen angeschaltet sind, ermöglicht. Aber auch Verbindungsnetzbetreiber, die über kein eigenes Zugangsnetz verfügen, können mittels Netz-Zusammenschaltung Endkunden durch die Möglichkeiten von Call by Call und Preselection an das eigene Verbindungsnetz anbinden sowie die Erreichbarkeit von Kunden anderer Netze gewährleisten. Zusammenschaltung von Festnetzen Leitentscheidungen mit direkten Auswirkungen auf die Tarifstruktur wurden erstmals 1998 getroffen: Für die Zusammenschaltung von Festnetzen auf oberster Netzhierarchieebene wurden im März 1998 die Terminierungs- und Transitentgelte tageszeit- und verkehrsvolumensunabhängig festgelegt, im Oktober die Originierungsentgelte. Das bislang komplexeste Verfahren seit der Marktöffnung betraf die Festlegung der Zusammenschaltungsentgelte im Bereich Festnetz im März 2000. Erstmals wurden die Tarife auf Minutenbasis für Peak- und Off-Peak-Zeiten festgelegt. Die Terminierungsentgelte wurden bis zu 30% gesenkt, Transit im Durchschnitt um 40% und Originierungsentgelte um rund 40%. Zusammenschaltung Festnetz - Mobilnetz Die stufenweise Senkung der Terminierungsentgelte in Mobilnetzen auf ATS 1,90 im Juli 2000 war der Wegbereiter für eine wechselseitige Geltung der Zusammenschaltungsentgelte auch im Mobilfunkbereich. Regelung der Zusammenschaltungsentgelte für Online-Dienste Für den Zugang zu Online-Diensten des Rufnummernbereichs 07189x, die im Netz der Telekom Austria angeschalten sind, wurden ebenfalls die Zusammenschaltungsentgelte fixiert. Alle alternativen Netzbetreiber können somit zu gleichen Bedingungen den Zugang zu diesem Rufnummernbereich erwirken. Am 20. Dezember 2000 wurden weiters die Zusammenschaltungsbedingungen für den Online-Zugang über tariffreie Rufnummern festgelegt. Entbündelungsentscheidungen für ANBs Im Juli 1999 wurden erstmals die Bedingungen für die Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung - den Zugang zum Endkunden - festgelegt. Alternative Netzbetreiber (ANBs) können seitdem auf das Zugangsnetz der Telekom Austria zurückgreifen. Eine sukzessive Ausweitung erfolgte gesetzeskonform und einheitlich von den Sprachtelefonie-Anbietern auf Internet-Service-Provider und Mietleitungsbetreiber als Nutzer. Unter Berücksichtigung der am 1.1.2001 in Kraft getretenen EU-Verordnung wurde der offene Netzzugang hinsichtlich Sprachtelefonie im März 2001 neu geregelt. Mit dieser Entscheidung wird eine weitere Intensivierung des Wettbewerbs um den Endkunden erwartet. Carrier Preselection bei alternativen Anbietern möglich Seit März 2000 können Endkunden, sofern sie bei einem alternativen Betreiber "preselected" sind, aus dem Netz der Telekom Austria in das Netz des Betreibers ihrer Wahl gelangen, ohne die vierstellige Verbindungsnetzbetreiberkennzahl (10xx) vorwählen zu müssen. Mehr als 100.000 Kunden machen von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch. Seit 1. Jänner 2001 ist bei Ortsgesprächen die Ortsnetzkennzahl bei Preselection nicht mehr vorzuwählen. Uneingeschränkte Betreiberportabilität seit März 2000 Einen weiteren Impuls erhielt der Telekom-Wettbewerb im Festnetz im März 2000 durch die Festlegung der Bedingungen für die uneingeschränkte Betreiberportabilität bei geografischen Rufnummern. Der Kunde kann den Betreiber wechseln und seine bisherige Telefonnummer beibehalten. Seit Mai 2000 besteht auf Anordnung der Regulierungsbehörde auch die Betreiberportabilität hinsichtlich der Dienstenummern. Diese umfassen die Rufnummernbereiche 5xx, 7xx, 8xx, 9xx, 15xx und 118xx. Frequenzvergabeverfahren GSM, TETRA, UMTS und WLL Ein Schwerpunkt der Regulierungstätigkeit lag bei der Durchführung von Vergabeverfahren für Mobilfunkfrequenzen in Form von mehrstufigen Auktionsverfahren. Die Vergabe der vierten GSM-Konzession (an tele.ring) erfolgte im Frühjahr 1999; das Frequenznutzungsentgelt betrug ATS 1,35 Mrd. Derzeit läuft ein weiteres Frequenzvergabeverfahren für Mobilfunkfrequenzen aus dem 1800-MHz-Bereich, das von der TKK im Dezember 2000 eingeleitet wurde und im Mai zu Ende geführt werden wird. Anfang Februar 2000 wurden Frequenzen für das digitale Bündelfunksystem TETRA vergeben. Die Auktion brachte der Republik Österreich ATS 66,5 Mio. Das Vergabeverfahren für die Frequenzen zum Betreiben von UMTS-Netzen wurde im November 2000 abgeschlossen. Es wurden sechs Konzessionen vergeben, der Auktionserlös belief sich auf ATS 11,443 Mrd. Im Herbst 2000 fiel weiters der Startschuss für die Vergabe von WLL-Frequenzpaketen (Wireless Local Loop). Die Versteigerung im Februar 2001 erlöste ATS 18,06 Mio. Rufnummernverwaltung Gemäß § 57 TKG obliegt der Telekom-Control GmbH die effiziente Verwaltung des österreichischen Rufnummernraumes auf Basis der Nummerierungsverordnung. Gemäß diesen Vorgaben erfolgt die Rufnummernzuteilung auf objektive, nicht diskriminierende und nachvollziehbare Weise. Von 1998 bis zum Jahr 2000 wurden rund 2.800 Rufnummernbescheide ausgestellt, im Zeitraum Jänner bis März 2001 rund 190 Bescheide. Streitschlichtung - Anzahl der Endkundenbeschwerden steigend Die Telekom-Control GmbH hat sich mit den ihr in den §§ 66 und 116 TKG übertragenen Aufgaben als Schlichtungsstelle in den letzten Jahren etabliert. Sie ist heute eine wichtige Anlaufstelle für Endkunden, die Probleme mit Telekommunikationsunternehmen haben. Dies belegen auch Zahlen. Von 1997 bis 2000 wurden bei der Telekom-Control GmbH in Summe 2.062 Beschwerden eingebracht, von Jänner bis März 2001 waren es rund 360 Fälle. Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen Am 1. Jänner 2000 wurde die Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen (http://www.signatur.rtr.at) eröffnet, die bei der TKC angesiedelt ist. Aufgrund des Signaturgesetzes fungiert die Regulierungsbehörde seither als Aufsichtsstelle für alle bestehenden und neu gegründeten Zertifizierungsunternehmen. Sie "überwacht" dabei die Zuverlässigkeit der Zertifizierungsanbieter. Last but not least - Konzessionsvergabe Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auch in der Erteilung von Konzessionen für das Erbringen des öffentlichen Sprachtelefoniedienstes gem § 15 TKG. "Von der Liberalisierung der TK-Branche haben in den vergangenen drei Jahren die österreichischen Haushalte und der Wirtschaftsstandort Österreich von den sinkenden Gesprächsgebühren und der steigenden Vielfalt von Diensten extrem profitiert", resümiert Univ. Prof. Dr. Heinrich Otruba. RTR-GmbH – zuständig für die Bereiche Telekommunikation und Rundfunk Die RTR-GmbH übernimmt - wie bereits oben angeführt - ab 1. April 2001 für den Bereich Telekommunikation im wesentlichen die bisherigen Aufgaben der Telekom-Control GmbH. Dies schließt die Funktion als Geschäftsstelle der weiter bestehenden Telekom-Control-Kommission ebenfalls mit ein. Zusätzlich fungiert die RTR-GmbH auch als Geschäftsstelle der neuen Rundfunkregulierungsbehörde KommAustria. "Wir - das bestehende Team der ehemaligen Telekom-Control - tun alles, um einen reibungslosen Übergang von der TKC zur RTR zu gewährleisten", versichert Univ. Prof. Dr. Heinrich Otruba. Ausführliche Informationen zur Regulierungstätigkeit sind - wie bisher - auf der Website der RTR abrufbar. DownloadsPK1-2001end (PDF, 1024.7kB)