Telekom-Control-Kommission genehmigt sekundenorientierte Tarife der Telekom Austria AG nur teilweise

Telekom Austria AG darf genehmigte Tarife per 1. Februar 2001 anbieten

Pressemitteilung vom 02.02.2001

Die Telekom-Control-Kommission hat in ihrer Sitzung vom 29. Jänner 2001 über die Genehmigung eines Tarifantrags der Telekom Austria AG entschieden. Von den insgesamt sechs beantragten Tarifoptionen konnten nach eingehender Überprüfung vier Tarifoptionen genehmigt werden.

Die Telekom-Control-Kommission darf nach den anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen Tarife marktbeherrschender Unternehmen, die nicht kostenorientiert sind und Quersubventionierungen beinhalten, nicht genehmigen. Darüber hinaus sind wettbewerbsschädliche oder wettbewerbsbehindernde Geschäftsbedingungen nicht genehmigungsfähig.

Letzteres war bei einer nicht genehmigten Tarifoption für Privatkunden der Fall, weil hier den Kunden der Telekom Austria AG die Möglichkeit zur Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl genommen worden wäre. Ein weiterer Privattarif wurde nicht genehmigt, weil diese Tarifoption nach intensiver kostenrechnerischer Prüfung insgesamt als deutlich nicht-kostendeckend eingestuft werden musste und diese Tarifoption nur mit massiver Quersubventionierung angeboten werden könnte.

Zwei Tarife für Privatkunden und zwei Tarife für Geschäftskunden konnten teilweise erst nach kurzfristig vorgenommenen Änderungen genehmigt werden.

Die Telekom-Control-Kommission erteilte die Tarifgenehmigungen unter der Auflage, dass die tatsächliche Rabattierungspraxis sich nicht von den genehmigten Rabattbestimmungen entfernt und zu keinen Kostenunterdeckungen führen darf. Die Einhaltung dieser Auflage wird regelmäßig überprüft werden.

Der Abschluss dieses Verfahrens war trotz mehrfacher Abänderung der ursprünglichen Anträge seitens der Telekom Austria AG innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Die genehmigten Tarifoptionen dürfen von der Telekom Austria AG antragsgemäß ab sofort auf dem Markt angeboten werden.

Eine um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigte Fassung des entsprechenden Bescheides wird Donnerstag, den 8. Februar 2001 auf der Website der Telekom-Control GmbH veröffentlicht werden.